Bericht von der BIWO-Sondersitzung in Wiesenthau
Beim außerordentlichen Treffen von Vorstand und den Arbeitskreisen Texten und Modellbau, der Bürgerinitiative pro Wiesenttal ohne Ostspange (BIWO) im Gasthaus zur Eisenbahn am Donnerstag, 14. April, schaffte die BIWO die Grundlagen für zahlreiche Stellungnahmen mit dem Ziel: WB statt WB* im BVWP 2030. Dabei gab es eingangs von fast allen, die freudig gestellte Frage zu beantworten: „Hast du auch einen Brief vom Bayer. Staatsminister Joachim Herrmann bekommen?“ „Ja“, „ja“ „ja“ Manche haben sogar zwei Antwortbriefe erhalten. Wow!
Der Vorgang dazu: Der Petitionsausschuss des Bayer. Landtages hatte mehrheitlich im Nov. 2015 den Antrag der BIWO: das Projekt O-OU Forchheim aus der Projektliste erwogener Projekt für den BVWP 2015 zu streichen, gegen die Stimmen der Grünen, abgelehnt. Mit einer Postkartenaktion von insgesamt 5000 Anschreiben (Muster siehe Anhang) (je 2500 an Joachim Herrmann, MdL und 2500 Markus Söder, MdL) wandte sich die BIWO Ende Nov. 2015 und Anfang Jan. 2016 an die Öffentlichkeit mit der Bitte das Anliegen per Postkarte zu unterstützen und an beide Staatsmänner die Postkarten zu senden. Inhalt: Die Bitte, „das erwogene Projekt Neubau B 470 durchs EU geschützte Natura 2000 Gebiet auf 6,9 km Länge durch das Untere Wiesenttal für den BVWP 2015 zu streichen“.
BIWO Vorsitzender Heinrich Kattenbeck freute sich mit allen Teilnehmern über die zweiseitige Rückantwort von Staatsminister Herrmann und Heimatminister Söder. Er sieht darin eine Bestätigung, dass die BIWO-Karten-Aktion 2015/2016 mit insgesamt 5000 Postkarten Wirkung zeigten. Heinrich Kattenbeck berichtete erfreut, dass er fast täglich Anrufe bekommt, teilweise mit der Frage: “Ich hab da einen Dank für eine Karte der BIWO vom Staatsminister Herrmann bekommen, warum“?
Aus der Rückantwort und den Ausführungen des Bayer. Staatsministers vom 5. April 2016 schließen die BIWO Verantwortlichen bestärkt auch durch den Hinweis: …“.allerdings können sich durch die Öffentlichkeitsbeteiligung und die anschließende Behandlung im Bundestag im Einzelfall noch Änderungen ergeben…“, dass es fürwahr durchaus sein kann, dass aufgrund der Sachargumente der BIWO gegen die O-OU Forchheim, aus dem WB* sogar nur noch ein WB (weiterer Bedarf) wird und dann frühestens, wenn überhaupt erst zum BVWP 2045 das Thema wieder ansteht. Die Hoffnung der BIWO ist auch darin begründet, dass ….“bei der Fortschreibung des BVWP alle Projekte gesamtwirtschaftlich, umwelt- und naturschutzfachlich, raumodernerisch und städtebaulich in einem objektiven Bewertungsverfahren beurteilt werden“……schreibt auch der Bayer. Staatsminister Herrmann. Auch hier argumentiert die BIWO mit Argumenten für ein besseres Verkehrskonzept, weil dann lange Fahrzeiten aus der Fränkischen Schweiz nach Forchheim oder in die Metropolregion Nürnberg ohne Bedeutung sind. Und städtebaulich ist Forchheim sowie als nicht interessant bewertet, weil eben der Ziel-Quell-und Binnenverkehr überwiegendst selbst verursacht ist.
BIWO-Grundlagen für nur weiteren Bedarf (WB) statt WB*
Die zahlreichen aktiven Mitglieder waren beim außerordentlichen BIWO Treffen in Wiesenthau bis tief in die Nacht sehr aktiv Fakten für möglichst zahlreiche Stellungnahmen zu erarbeiten und beim BMVI einzureichen. Fakten, die z. B. beweisen, dass für Gosberg bisher eine Möglichkeit der Realisierung im Sonderbaulastprogramm weder geprüft noch berücksichtigt wurde. Auch das staatliche Bauamt Bamberg bestätigt, dass aus Mitteln des Finanzausgleichgesetzes (Art. 13 f FAG „Sonderbaulastprogramm“) Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen gefördert werden. „Eine Initiative für eine Ortsumfahrung Gosberg ist aber bis heute hierzu nicht von der Gemeinde ausgegangen“, erinnert BIWO Vorsitzender Heinrich Kattenbeck.
Forchheim hat keine halbfertige Umgehung begründet die BIWO in ihrer Stellungnahme. Die südwestliche Umfahrung von Forchheim ist abgeschlossen. Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Forchheim wird es spürbar mit der südöstlichen OU Forchheim nicht geben können, weil das Verkehrsaufkommen überwiegend von Forchheim selbst verursacht wird. Für die südöstliche Umfahrung gibt es eine wirtschaftlichere, umwelt-und naturverträglichere, bessere Alternative. Auch hierzu soll der Vorschlag der BIWO vom BMVI geprüft werden.
Scharf kritisiert wird von den Mitgliedern der BIWO in weiteren Stellungnahmen, dass das NKV mit 38,4 Mio haushaltsrelevanten Projektkosten BVWP (37,1 Mio, Stand 2012 bewertungsrelevante Ausbaukosten) intransparent angesetzt ist, unverständlich ist und deshalb zu prüfen ist, weil die Kosten zu niedrig angesetzt sind und viel zu schwammig ausgeführt sind. Dadurch ist der Faktor mit 3,7 extrem hoch angesetzt.
Auch hier will die BIWO beweisen, dass verschiedene Anbindungen, Zufahrten und anderes, nicht in der Kostenschätzung zu finden sind. Sie hat deshalb beim Staatlichen Bauamt Bamberg Antrag gestellt, dass der BIWO auf der Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes, die im Einzelnen detaillierte Kostenermittlung gegeben wird, wie sie beim BMVI vorliegt.
Beispiel: Die Brückenbauwerke mit nur ca. 9,35 Mio brutto Kosten sind zu niedrig angesetzt. Das strebt die BIWO an gutachterlich zu beweisen. Auch die Kosten für die Knotenpunkte (Kreisel) z.B. bei Wiesentthau wo die Anbindung entweder über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung oder einen Kreisverkehr in Höhe der St 2236 erfolgt, sind nach Meinung der BIWO geschönt. Wo ist im derzeitigen Planungsstand die Mülldeponie Gosberg angeschlossen? Die Erschließung soll über die Kreisstraße FO 2 aus Richtung Kersbach erfolgen. Um die Ortsdurchfahrt von Kersbach nicht mit dem Schwerlastverkehr der Mülldeponie zu belasten, ist angedacht eine Verbindung zwischen der Kreisstraße FO 2 und der Staatstraße St 2244 zu schaffen“ schreibt das staatliche Bauamt Bamberg auf Anfrage an den BIWO-Vorsitzenden Heinrich Kattenbeck. Der gibt sich aber damit nicht zufrieden und will vom BVMI geprüft haben was das kostet und wie sich dies auf den Umweltbelastung auswirkt. Die naturschutzfachliche Beurteilung wird ja auch im WB* als sehr hoch eingeschätzt. Mit einer Kartierung aus dem Jahre 2010 kann die BIWO beweisen, welche Flora und Fauna im EU geschützten Natura 2000 Gebiet des unteren Wiesentales dominierend sind.
Bereits 2015 hatte das staatliche Bauamt der BIWO mitgeteilt, dass die benötigte Waldfläche bei 4-spurigem Ausbau ca. 1,3 ha (2 – 3 Fußballfelderflächen) vernichtet werden. Dabei spielt es für das NKV keine Rolle ob zwei- oder vierspurig. Der nördliche Teil des Verkehrsübungsplatzes geht auf jeden Fall verloren bzw. muss an anderer Stelle erweitert werden. Und die Zufahrt zum Verkehrsübungsplatz zur FO 2 hin, wie erfolgt diese und zu welchen Kosten“?
BIWO Vorsitzender Heinrich Kattenbeck und seine Arbeitskreise bleiben mit Sachargumenten und Alternativvorschlägen weiter akribisch dran und möchten mit ihren sachlichen Stellungnahmen erwirken, dass die derzeitige Dringlichkeitskategorie WB* nach der Bewertung aller Stellungnahme auf WB reduziert wird, wenn nicht sogar ganz aus dem BVWP 2030 herausfällt.
BIWO Vorsitzender Heinrich Kattenbeck appellierte in der Sondersitzung am Donnerstag im Gasthaus zur Eisenbahn, im Freundes-und Bekanntenkreis darauf hinzu wirken, jeden nur erdenklichen Ansatz zur objektiven Prüfung in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, (MBVI) Referat G 12, Invalidenstraße 44, D-10115 Berlin, Stichwort: BVWP 2030 bis zum 2.5.2016 zu senden. Für Hilfestellungen zur Formulierung unbürokratisch e-mail schreiben an: Heinrich.Kattenbeck@t-online.de oder anrufen 09191-797822.
Neueste Kommentare