Einsicht in Bayreuther Bürgerverzeichnisse
Die Bürgerentscheide hinsichtlich der Stadthalle am Sonntag, 8. Mai, werfen ihre Schatten voraus: Von Montag, 18. April, bis Freitag, 22. April, gibt es während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr) die Möglichkeit, die Bürgerverzeichnisse im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 306, einzusehen.
Jeder Abstimmungsberechtigte kann in dieser Zeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in den Bürgerverzeichnissen eingetragenen Daten überprüfen. Wer die Bürgerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Frist schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Stadt Bayreuth einlegen. Abstimmungsberechtigte, die in den Bürgerverzeichnissen eingetragen sind, erhalten spätestens am Samstag, 16. April, eine Abstimmungsbenachrichtigung. Mit dieser kann bis zum 6. Mai, 15 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 310, der Abstimmungsschein beantragt werden.
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