Neues Meister-BAföG bietet größere finanzielle Unterstützung für Weiterbildungssteilnehmer
Lebenslanges Lernen wird preiswerter
Fach- und Führungskräftenachwuchs wird dringend gesucht. Allein in Oberfranken fehlen derzeit rund 15.000 beruflich qualifizierte Fachkräfte. Und aufgrund des demografischen Wandels suchen in den kommenden Jahren immer mehr Seniorchefs einen Nachfolger für ihr Unternehmen. „Lebenslanges Lernen ist oftmals der Schlüssel zum beruflichen Aufstieg. Und für alle Weiterbildungsinteressierten gibt es jetzt gute Nachrichten“, freut sich IHK-Präsident Heribert Trunk.
Denn ab dem 1. August 2016 wird besser unterstützt, wer sich im dualen System bei der IHK bis hin zum Geprüften Industriemeister, zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt, Technischen Fachwirt, Handelsfachwirt, Bilanzbuchhalter oder Fachkaufmann oder auch zum Geprüften Betriebswirt oder Technischen Betriebswirt fortbilden möchte. Der Bundestag hat eine Gesetzesnovelle beschlossen.
„Das Ziel der Bundesregierung ist, Hemmschwellen in puncto Aufstiegsfortbildung abzubauen. Dabei hat sie vor allem Menschen mit Familie sowie Alleinerziehende im Fokus“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Christi Degen. Aber auch für junge Arbeitnehmer hat sich einiges getan. Die Antragsteller erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Diese Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehn durch die KfW.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Es werden sowohl Einkommens- und Vermögensfreibetrage als auch Zuschüsse deutlich erhöht. Die maximalen Unterhaltsbeiträge bei Weiterbildungen in Vollzeit steigen zum Beispiel für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro, für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro. Davon sind nicht, wie bisher, nur maximal 238 Euro tatsächlicher Zuschuss, sondern maximal 333 Euro. Die Differenz wird mit der KfW in einem zinsgünstigen Darlehn finanziert. Vermögensfreibeträge steigen um zehn Prozent auf 45.000 Euro. Die Zuschüsse bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigen einkommensunabhängig: Eine Bezuschussung liegt dann bei maximal 15.000 Euro (vorher 10.226 Euro), der „Erfolgsbonus“, also der Nachlass auf die Darlehenssumme bei bestandener Prüfung steigt auf 40 Prozent (bisher 25 Prozent). „So kann beispielsweise ein Industriemeister Metall alles in allem mehr als die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einsparen“, erläutert Trunk.
Auch Bachelorabsolventen möchte man den Zugang zur Aufstiegsqualifizierung der IHK und HWK ermöglichen: Auch sie erhalten die Möglichkeit einer Förderung, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung absolvieren wollen. „Es ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Hierfür wurden seit 1996 bereits für 1,7 Millionen Teilnehmer rund 6,9 Milliarden Euro ausgegeben, finanziert zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern“, so Christi Degen.
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