MdB Hartmut Koschyk: Franken-Sachsen-Magistrale im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans
Zu den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016-20130 erklärt der Bayreuth-Forchheimer Bundestagsabgeordneteten, Hartmut Koschyk:
Laut Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016-2030 wird die die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz – Hof /Schirnding – Grenze D/CZ (Franken-Sachsen-Magistrale) als „Vordringlicher Bedarf“ bewertet. Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ heißt, dass das Projekt nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig ist. Die Projekte mit dieser Bewertung sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden. Insgesamt wird im Bundesverkehrswegeplan das Projekt mit rund 1.195 Milliarden Euro veranschlagt, davon rund 842 Millionen Euro für Aus- und Neubau und rund 353 Millionen Euro für Erhaltung und Ersatz. Mit dem KostenNutzen-Faktor von 1,3 steht das Projekt noch gut da.
Wenn das noch notwendige Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich Ende dieses Jahres abgeschlossen ist, muss mit diesem Rückenwind aus Berlin die konkrete Planung weiter zügig vorangetrieben werden. Nur dann kann auch schnell gebaut werden. Wenn die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und zügig die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau schaffen, wird der Bund das seine dazu beitragen und die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen.
Bei der Anmeldung für die Fortschreibung des BVWP hat der Freistaat Bayern die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz – Hof /Schirnding – Grenze D/CZ erweitert und um die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts Schnabelwaid – Bayreuth ergänzt. Dies wurde beim vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans bislang nicht berücksichtigt, was nicht nachvollziehbar ist. Die direkte Anbindung der Stadt Bayreuth an eine künftige Franken-Sachsen Magistrale ist von entscheidender Bedeutung unserer Region, wofür es sich parteiübergreifend einzusetzen gilt. Das letzte Wort hat hier jedoch der Deutsche Bundestag!
Des Weiteren werden Projekte, die im derzeit noch maßgeblichen Bedarfsplan für Bundesschienenwege enthalten sind, vom Bund in den Bezugsfall aufgenommen, wenn bis Ende dieses Jahres ein substanzieller Baubeginn zu verzeichnen ist. Obwohl mit dem Abschnitt Reichenbach — Hof bereits ein Teil der „FrankenSachsen-Magistrale“ fertiggestellt ist, wird das Projekt vom Bund als eigenes Teilprojekt betrachtet, was nicht nachvollziehbar ist. Ich unterstütze ausdrücklich den gemeinsamen Appell des Sächsisch-Bayerischen Städtenetzes und der Interessengemeinschaft Elektrifizierung Nürnberg/Bayreuth-Cheb „Mut zum Lückenschluss“ und schließe mich nachdrücklich der Forderung an, dass im parlamentarischen Verfahren der Bundestag beschließt, die Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz – Hof mit den Abzweigen nach Bayreuth und Schirnding (Grenze CZ) in den Bezugsfall des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen.
Völlig unverständlich ist, dass die Ortsumgehung Ebermannstadt nicht im Entwurf des Bundesverkehrsplans aufgeführt ist. Ziel dieser Baumaßnahme soll die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Forchheim und deren Nachbargemeinden von dem enormen Verkehrsaufkommen auf der B470 und die Erreichung von einer höheren Lebensqualität und Sicherheit in den Wohngebieten sein. Die Bayerische Straßenbauverwaltung hatte eine etwa 4,5 Kilometer lange Ortsumgehung von Ebermannstadt im Zuge der B 470 zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 und zur Aufnahme in den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angemeldet.
Die Einstufung der Ortsumgehung Ebermannstadt im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einer prioritären Dringlichkeitsstufe ist die Voraussetzung dafür gewesen, dass die planungsverantwortliche Bayerische Straßenbauverwaltung Projektplanungen einleiten kann. Auch hier muss im parlamentarischen Verfahren noch die von Bayern vorgeschlagene Aufnahme der Ortsumgehung Ebermannstadt berücksichtigt werden.
Die Ortsumgehung Eckersdorf wird hingegen als „Vordringlicher Bedarf“ bewertet und für den Aus- und Neubau mit 16 Millionen Euro veranschlagt.
Die Ortsumgehung Heinersreuth / Altenplos wird als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ eingestuft und für den Ausund Neubau mit 24,9 Millionen Euro veranschlagt.
Die Ortsumgehung Wirbenz wird hingegen lediglich als „Weiterer Bedarf“ eingestuft und für den Aus- und Neubau mit 8,1 Millionen Euro veranschlagt.
In die Dringlichkeitskategorie Weiterer Bedarf (WB) bzw. Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird. Bei diesen Projekten ist aber der voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschritten.
Beim Verkehrsträger Straße sind innerhalb des Weiteren Bedarfs Vorhaben mit Planungsrecht als WB*-Projekte gekennzeichnet. Die Auftragsverwaltungen der Länder können damit die Projektplanung für Maßnahmen des WB* aufnehmen und diese bis zum sog. „Baurecht“ vorantreiben.
Im Hinblick auf die B 303 gibt es eine erfreuliche Nachricht. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Bayreuth, Hermann Hübner und meiner Landtagskollegin Gudrun Brendel Fischer hatte ich im Jahr 2014 den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrinth MdB, aufgefordert, dass das Verkehrsprojekt „B 303 neu“ ersatzlos aus den künftigen Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird. Es freut mich, dass unserer Forderung entsprochen wurde und sich dieses Projekt nicht länger im Bundesverkehrswegeplan wiederfindet.
Wenngleich zu begrüßen ist, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans wichtige Infrastrukturprojekte in unserer Region berücksichtigt werden, sind Nachbesserungen erforderlich! Des Weiteren gilt es weiterhin sich parteiübergreifend dafür einzusetzen, dass der Bau der FrankenSachen-Magistrale vorangetrieben und eine Anbindung an die Stadt Bayreuth sicher gestellt ist!
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