Bekanntmachung über die Durchführung des Bürgerentscheids „Schützt die Reuther Hänge“ in der Stadt Forchheim
1. Am Sonntag, den 10. April 2016, findet in der Stadt Forchheim ein Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung statt:
„Sind Sie dafür, dass die Bauleitplanung der Stadt Forchheim in Bezug auf den vorgesehenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/6 (Neuaufstellung), Forchheim – Reuth, Bereich nördlich der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulwegs eingestellt wird?“
Die Abstimmung dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Das Stimmrecht können alle Bürgerinnen und Bürger ausüben, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein haben.
Stimmberechtigt und somit auch im Bürgerverzeichnis eingetragen sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstatten der EU (Unionsbürger), die
- am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 10.04.1998 oder früher)
- am Abstimmungstag sich seit mindestens zwei Monate (= 10.02.2016) in Forchheim mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehung aufhalten. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung wird dort vermutet, wo die Person mit (Haupt)Wohnung gemeldet ist
- nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
2. Die Stadt ist in 14 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Selbstverständlich besteht aber auch beim Bürgerentscheid die Möglichkeit der Briefwahl (siehe Ziffer 6 und 7 dieser Bekanntmachung).
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stimmberechtigten k e i n e individuelle Benachrichtigung (schriftliche Benachrichtigungskarte) erhalten mit der Information, in welchem Stimmbezirk und Abstimmungsraum sie abstimmen können.
Dieser Bekanntmachung liegt als Anlage ein entsprechendes Verzeichnis bei, in dem alle Straßen in Forchheim mit dem zugewiesenen Stimmbezirk und dem jeweiligen Abstimmungsraum aufgelistet sind. Aus diesem Verzeichnis ist somit ersichtlich, wo für jede/n Stimmberechtigte/n sich der zuständige Abstimmungsraum befindet. Download als PDF-Datei: Gebietsgliederung für den Bürgerentscheid
Wir bitten um Beachtung, dass alle Stimmberechtigten in das Bürgerverzeichnis des Stimmbezirkes eingetragen sind, in dem sie am vorletzten Tage der Abstimmung (= 08. 04.2016). mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (Beispiel: jemand meldet sich im Einwohnermeldeamt zum 04.04.2016 innerhalb von Forchheim um, dann ist bereits der Abstimmungsraum der neuen Wohnanschrift zuständig).
Nur in dem für sie zuständigen Abstimmungsraum kann die stimmberechtigte Person abstimmen – es sei denn sie besitzt einen entsprechenden von der Stadt Forchheim ausgestellten Abstimmungsschein.
Es besteht die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Forchheim Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürgerverzeichnis zu erheben.
4. Die Abstimmenden haben ihren Personalausweis oder Reisepass, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder ihren Reisepass, zur Abstimmung mitzubringen.
Die stimmberechtigten Personen erhalten beim Betreten des Abstimmungsraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Zur Stimmabgabe müssen Abstimmungsschutzvorrichtungen verwendet werden.
Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.
5. Wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
a) in jedem Stimmbezirk der Stadt Forchheim, wobei der Abstimmungsschein mitzubringen ist,
b) durch Briefabstimmung, wenn ihm eine persönliche Stimmabgabe am Tag des Bürgerentscheids nicht möglich ist.
6. Einen Abstimmungsschein erhalten auf Antrag
a) Stimmberechtigte, die in einem Bürgerverzeichnis eingetragen sind,
b) Stimmberechtigte, die nicht in einem Bürgerverzeichnis eingetragen sind, wenn
– sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Bürgerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürgerverzeichnis versäumt haben oder dass ihr Stimmrecht erst nach Ablauf der Antrags- oder Beschwerdefrist entstanden ist oder
– ihr Stimmrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Bürgerverzeichnis eingetragen wurden.
7. Der Abstimmungsschein kann bis Freitag, 08.04.2016, 15.00 Uhr, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Forchheim, Sattlertorstr. 5, 91301 Forchheim (= Wahlamt) schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Aus dem ansonsten formlosen Antrag muss der Familienname, der Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum ersichtlich sein. Soll der Abstimmungsschein mit den entsprechenden Unterlagen nicht an die aktuelle Wohnanschrift geschickt werden, bitte auch die gewünschte Zustellanschrift angeben.
In den Fällen der Nr. 6 Buchst. b können Abstimmungsscheine noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wer für einen anderen einen Abstimmungsschein beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
8. Stimmberechtigte erhalten mit dem Abstimmungsschein zugleich
- den Stimmzettel,
- einen Stimmzettelumschlag,
- einen Abstimmungsbriefumschlag,
- ein Merkblatt zur Briefabstimmung.
Der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Stimmberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen dürfen der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
9. Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Bürgerentscheid, 12:00 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden.
10. Bei der Briefabstimmung müssen die Stimmberechtigten im Falle der Rücksendung mit der Post den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbrief angegebene Stelle einsenden, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am Tag des Bürgerentscheids bis 18:00 Uhr eingeht. Möglich ist es aber auch, den Abstimmungsbrief unmittelbar bei der Stadt Forchheim im Einwohnermeldeamt (= Wahlamt) abzugeben.
Nähere Hinweise ergeben sich aus dem Merkblatt zur Briefabstimmung.
11. Der Briefabstimmungsvorstand tritt zur Ermittlung des Briefabstimmungsergebnisses am Abstimmungstag um 17.00 Uhr im großen Rathaussaal der Stadt Forchheim, Hauptstr. 24, 91301 Forchheim, zusammen.
12. Kennzeichnung des Stimmzettels
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme.
Der Stimmzettel ist an der für die Stimmvergabe vorgesehenen Stelle so anzukreuzen, dass deutlich wird, wie die abstimmende Person entschieden hat. Danach ist der Stimmzettel so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Das Anbringen von Zusätzen auf dem Stimmzettel durch die abstimmende Person ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.
13. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis eines Bürgerentscheids herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§§ 108 d, 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
Forchheim, den 16.03.2016
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Geht es nur mir so, oder enthält das verlinkte PDF „Gebietsgliederung für den Bürgerentscheid“ außer leeren Spalten keinerlei brauchbaren Text?
Wo sollen die Bürger denn nun abstimmen können? Wo findet man das genannte Verzeichnis?
Sorry … da ist beim Konvertieren wohl ein Fehler passiert. Wir werden versuchen die Liste nochmals zu bekommen.
A. Dittrich, Redaktion
Ist korrigiert.