Stadt Bayreuth: Fragen und Antworten zu den Bürgerentscheiden vom 13. März
Einwohner- und Wahlamt der Stadt informiert über häufig gestellte Fragen zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bayreuths Bürgerinnen und Bürger haben am Sonntag, 13. März, bei zwei Bürgerentscheiden die Möglichkeit, über wichtige Fragen der Stadtentwicklung abzustimmen. Zum einen geht es um die Frage, ob die Rotmainhalle für die Dauer der Sanierung der Stadthalle als Ersatzspielstätte genutzt werden soll. Zum anderen werden Bayreuths Bürgerinnen und Bürger gefragt, ob sie für die Sanierung der Graserschule im bestehenden Gebäude oder aber für einen Neubau der Schule an einem anderen Standort in der Mitte des Schulsprengels sind.
Beide Bürgerbegehren hat der Stadtrat im Dezember vergangenen Jahres für zulässig erklärt. Zu beiden hat er außerdem in Form von Ratsbegehren einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Bürgerentscheide sind daher auch jeweils mit einer Stichfrage versehen.
Die 71 Stimmlokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer per Brief abstimmen möchte, muss seine Unterlagen so rechtzeitig absenden, dass sie spätestens am 13. März, 18 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth eingegangen sind. Briefabstimmung kann auch online über das Bürgerserviceportal auf der Homepage der Stadt Bayreuth beantragt werden. Knapp 3.300 Stimmberechtigte haben von der Möglichkeit der Briefabstimmung bereits Gebrauch gemacht.
Fragen und Antworten zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den eigenen Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden erst 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen.
Was ist ein Bürgerbegehren?
Mit einem Bürgerbegehren können die Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beantragen. Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung. Die für die Beantragung erforderlichen Unterstützungsunterschriften können frei gesammelt werden. Die Zahl der notwendigen Unterschriften ist abhängig von der Anzahl der Einwohner der Gemeinde und dem entsprechenden Quorum. Für Städte mit 50.001 bis 100.000 Einwohnern – hierzu gehört auch die Stadt Bayreuth – liegt die notwendige Mindestanzahl von Unterzeichnern bei 6 Prozent der stimmberechtigten Gemeindebürger.
Das von den Unterstützern unterschriebene Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden. Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Wurde dieses festgestellt, dürfen die Gemeindeorgane bis zum Bürgerentscheid keine gegensätzlichen Entscheidungen mehr treffen und nicht mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung beginnen – außer zu diesem Zeitpunkt bestünde eine rechtliche Verpflichtung dazu.
Was ist ein Bürgerentscheid?
Ist ein Bürgerbegehren zulässig, findet über die Fragestellung ein Bürgerentscheid statt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme selbst. Der Bürgerentscheid muss spätestens drei Monate nach Feststellung der Zulässigkeit, mit Zustimmung der Vertreter des Bürgerbegehrens spätestens nach sechs Monaten, stattfinden.
Was ist ein Ratsbegehren?
Der Gemeinderat kann auch selbst beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfinden soll. Über diesen Weg kann der Gemeinderat auch einen Alternativvorschlag zu einem Bürgerbegehren den Bürgern zur Entscheidung vorlegen. Der Stadtrat Bayreuth hat sowohl mit Blick auf die Rotmainhalle als auch mit Blick auf die Graserschule ein solches Ratsbegehren beschlossen.
Ergebnis und Quorum
Die gestellte Frage des Bürgerentscheids ist entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden, falls diese Mehrheit das notwendige Abstimmungsquorum erfüllt. Die für das Quorum notwendige Stimmenanzahl ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Fall der Stadt Bayreuth (50.001 – 100.000 Einwohner) liegt das Quorum bei 15 Prozent (ca. 8.900 Stimmen) der Stimmberechtigten.
Da am 13. März sowohl in Sachen Rotmainhalle als auch in Sachen Graserschule mehrere Bürgerentscheide zur Abstimmung stehen, welche sich entgegenstehen, musste vom Stadtrat eine Stichfrage festgelegt werden. Es gilt diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage ist der Bürgerentscheid angenommen, welcher mit der höheren Stimmenzahl entschieden wurde.
Wirkung und Bindung eines Bürgerentscheids
Ein Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Stadtrats. Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, es sei denn die entsprechende Sach- oder Rechtslage hat sich grundlegend verändert.
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