MdB Anette Kramme spricht sich für Erhalt beider Reha-Kliniken aus

Die Deutsche Rentenversicherung überlegt nach der Rüge durch den Bundesrechnungshof eine ihrer beiden Reha-Kliniken im Raum Bayreuth zu schließen, entweder die Höhenklinik in Bischofsgrün oder die Klinik Herzoghöhe in Bayreuth. Jetzt spricht sich auch die Parlamentarische Staatssekretärin und Bayreuther Bundestagsabgeordnete Anette Kramme dafür aus, beide Krankenhäuser zu erhalten. Ihr Argument: es werde auch in Zukunft genug Reha-Patienten in Deutschland geben.

„Für die Standorte Bischofsgrün und Bayreuth und die gesamte Region würde die Schließung einer der beiden Kliniken einen erheblichen Schlag bedeuten“, ist sich Kramme sicher. In beiden Einrichtungen arbeiten 150 bis 160 Mitarbeiter, beide wurden in den vergangenen Jahren für Millionenbeträge immer wieder fit gehalten. „Ein alleiniges Therapiezentrum soll wohl nur noch etwa 300 Betten haben. Dies würde natürlich auch einen Rückgang der Arbeitsplätze bedeuten“, so Anette Kramme.

Dabei seien nach Meinung Krammes beide Kliniken erhaltenswert. Das bewiesen nicht zuletzt die Belegungszahlen der Einrichtungen im fortlaufenden Jahr. „Die Höhenklinik in Bischofsgrün kann praktisch keine weiteren Patienten aufnehmen, da sie zu 99,4 Prozent voll belegt ist. Ähnlich sieht es in der Klinik Herzoghöhe aus, die zu 98,5 Prozent ausgelastet ist“, argumentiert die Abgeordnete. Hinzu kommen, dass die beiden Kliniken unterschiedliche Behandlungsfelder abdeckten. Während die Klinik Herzoghöhe eine spezialisierte Fachklinik für Rehabilitation bei und nach Tumorerkrankungen ist und zudem orthopädische/rheumatologische Schwerpunkte gesetzt hat, hat sich die Höhenklinik in Bischofsgrün auf die kardiologische und psychosomatische Therapie spezialisiert.

Insbesondere die demografische Entwicklung rechtfertige den Erhalt beider Kliniken, so Kramme. „Wir werden immer älter und bei den Jüngeren steigt die Arbeitsbelastung. Es ist deshalb wohl davon auszugehen, dass die Auslastungszahlen der Kliniken in Zukunft sogar noch weiter steigen werden.“

Die SPD-Politikerin weist in diesem Zusammenhang auch auf die Einigung der Großen Koalition hin, das Prinzip Rehabilitation vor Rente zu stärken. „Nur rund die Hälfte der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente hat vorher Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten. Wir wollen daher den Rehabilitationsbedarf rechtzeitig identifizieren und einen frühestmöglichen Zugang ermöglichen. Dazu können die Screeningverfahren der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden, um gezielt Versicherte – insbesondere mit einen erhöhtem Risiko der Erwerbsminderung – anzusprechen“, erläutert Kramme.

Sie führt zudem die sogenannte „abholende Reha“ an. „Wir wollen zunächst einen auf einige regionale Rentenversicherungsträger beschränkten Modellversuch einer abholenden Präventions- und Rehastrategie unter Einbeziehung der DRV Bund testen. Dafür sollen pro Jahr insgesamt 20 Millionen Euro aus dem jährlichen Gesamt-Rehabudget heraus zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.“ Ein wichtiges Instrument sei zudem der geforderte individuelle, berufsbezogene und freiwillige Gesundheitscheck für Versicherte mit 45 Jahren (Ü45-Checkup). „Durch ihn erreichen wir eine rechtzeitige Bedarfsfeststellung an Präventions- und Reha-Bedarfen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.“