Verkehrsregelungen rund um den Bayreuther Lichtmessmarkt

Der diesjährige Lichtmessmarkt findet von Donnerstag, 11. Februar, bis Sonntag, 14. Februar, auf dem Stadtparkett in der Fußgängerzone Maximilianstraße statt. Der Aufbau der Verkaufsstände beginnt bereits am Mittwoch, 10. Februar. Geöffnet ist der Lichtmessmarkt am Donnerstag und Freitag von 10 bis 19 Uhr, am Samstag von 10 bis 18 Uhr und am Sonntag von 11 bis 18 Uhr.

Wegen des Marktes wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits am Mittwoch, 10. Februar, um 10.30 Uhr, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatstellplätzen in der Frauengasse ist frei. Das Radfahren im Marktgelände ist verboten. Im Zeitraum der Sperre ist Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rand der Fußgängerzone abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanzleistraße, Maximilianstraße in die Fußgängerzone einzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, so dass Fahrgassen frei bleiben und Wendemöglichkeiten nicht zugeparkt werden.