Jeder dritte Papa in Bayreuth nimmt Elternzeit
33,2 Prozent der Väter in Bayreuth nehmen Elternzeit – Männliche Elterngeldbezieher liegen unter dem bayerischen Durchschnitt – Worauf beim Antrag zu achten ist
Insgesamt 180 Väter im Stadtkreis Bayreuth, deren Kind im Jahr 2013 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder lag deren Anteil bei 33,2 Prozent. Somit nutzte also jeder dritte Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. „Die männlichen Elterngeldbezieher in Bayreuth liegen damit unter dem bayerischen Schnitt von 39,9 Prozent“, verdeutlicht Markus Neumeier von der Krankenkasse IKK classic, anhand der aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Vätern bei 2,9 Monaten, das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei 1.093 Euro.
Beantragung des Elterngeldes und zuständige Stellen
Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Für den Regierungsbezirk Oberfranken ist dies das Servicezentrum in Bayreuth, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche anderen Einnahmen“, so Markus Neumeier. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen.
ElterngeldPlus könnte sich lohnen
Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich ElterngeldPlus. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde, dafür aber doppelt so lange. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern haben damit auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.
Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de
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