Verfolgte Greifvögel: Mindestens 44 Tiere wurden 2015 illegal getötet

Neue Dimension im Zusammenhang mit Windkraftanlagen-Bau – – Nur Bruchteil der Vorfälle wird bekannt – – Besserung in Bayern

Mindestens 51 Mal wurden Greifvögel in den vergangenen 15 Monaten illegal verfolgt, 44 Tiere kamen dabei zu Tode. So lautet die deutschlandweite Bilanz, die der LBV, sein bundesweiter Partner NABU, und das Komitee gegen den Vogelmord zum Jahreswechsel ziehen. Anlässlich der Wahl des Habichts zum „Vogel des Jahres 2015“ hatten die Verbände die Bevölkerung dazu aufgerufen, Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung zu melden. Bayernweit wurde sieben Vorfälle offiziell bekannt, wobei auch der LBV davon ausgeht, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt.

Am häufigsten verwendeten die Täter verbotene Greifvogelfallen. Einige von ihnen konnten entdeckt werden bevor ein Vogel zu Schaden kam. In 25 Prozent der Fälle wurden Tiere abgeschossen, in weiteren 25 Prozent Giftköder ausgelegt. Alle Greifvögel sind in Deutschland streng geschützt. Ihre illegale Verfolgung stellt eine Straftat dar, die eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann.

Besonders häufig verfolgt wurden Mäusebussarde und Rotmilane mit 17 beziehungsweise zehn Opfern. Auch der „Vogel des Jahres 2015“, der Habicht, wurde sechsmal illegal getötet. „Dabei handelt es sich jedoch nur um einen kleinen Teil aller Straftaten. Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus“, so Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer. Gemeldet wurden auch zahlreiche weitere Verdachtsfälle, die bisher jedoch noch nicht eindeutig belegt werden konnten.

Traurige Hochburg der Greifvogelverfolgung ist Nordrhein-Westfalen. Hier wurden 14 Fälle dokumentiert, gefolgt von Baden-Württemberg mit zwölf, Niedersachsen mit neun und Bayern mit sieben Fällen. Von den bekannt gewordenen bayerischen Fällen ereigneten sich 4 in Unterfranken und je einer in Oberfranken, der Oberpfalz und in Oberbayern. Bundesweit ist derzeit keine Verbesserung der Lage in Sicht. Lediglich Nordrhein-Westfalen verzeichnete 2015 weniger Abschüsse, Vergiftungen und Fallenfänge – hier zeigt das koordinierte Vorgehen der Behörden Erfolge.

„Beim nordrhein-westfälischen Umweltministerium wurde eine Stabsstelle Umweltkriminalität eingerichtet, die durch enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten ermöglicht und in den vergangenen zehn Jahren bereits zu über 30 rechtskräftigen Verurteilungen geführt hat“, erklärt Axel Hirschfeld, Sprecher des Komitees gegen den Vogelmord. In anderen Ländern, wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, existiere bis heute nicht einmal ein Register für gemeldete Straftaten gegen Greifvögel. In Bayern gibt es zwar eine zentrale Erfassungs- und Beratungsstelle an der Vogelschutzwarte in Partenkirchen, diese ist jedoch in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig bekannt und sollte verstärkt von Behörden und Bürgern genutzt werden.

Besserung in Bayern

In Bayern erkennen die Naturschützer des LBV erste Tendenzen zur Besserung. „Aufgrund der illegalen Übergriffe, nicht nur auf Greifvögel, sind wir 2015 in Bayern eindringlich auf die Politik und die Polizei zugegangen. Seitdem arbeiten und ermitteln die zuständigen Behörden bei derartigen Vorfällen nun deutlich konsequenter und zielführender“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Verfolgung im Zusammenhang mit Windkraftanlagen-Bau

Neu ist die Verfolgung von Greifvögeln im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. In 39 zusätzlich erfassten Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in der Nähe von bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Auch bei drei der registrierten Tötungsdelikte liegt ein entsprechender Zusammenhang nahe.

Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen Windkraftanlagen bestimmte Abstände zu Vogelhorsten einhalten. Damit dennoch manche Anlage errichtet kann, werden offenbar immer häufiger Horste systematisch zerstört. LBV und NABU befürworten den naturverträglichen Ausbau der Windkraft, bemängelt jedoch immer wieder gravierende Versäumnisse bei der Wahl der Standorte und Umsetzung einzelner Projekte. „Die meisten Horste sind bereits vor den Planungen einer Windkraftanlage bekannt. Sie werden dementsprechend im Genehmigungsprozess berücksichtigt. Wenn Horste für Windkraftanlagen zerstört werden, zeugt das vor allem von Ignoranz der Betreiber gegenüber geltendem Planungsrecht“, so Miller.

Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung in Bayern können dem LBV auch in Zukunft unter umweltkriminalitaet@lbv.de gemeldet werden.