Straßenaufgrabungen im Winter möglichst vermeiden

Straßenaufgrabungen sollten während der Wintermonate möglichst vermieden werden. Hierauf weist das städtische Tiefbauamt Bayreuth hin. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen daher vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das städtische Tiefbauamt zu richten ist. Außerdem muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Beläge von Straßen und Gehwegen ist daher nicht möglich. Dadurch verstärkt auftretende Straßeneinbrüche und Schlaglöcher führen zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten.