Behindertenbeauftragter des Bezirks legt Tätigkeitsbericht vor
Lotse für Menschen mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe, sprich die Hilfe für Menschen mit Behinderungen, ist und bleibt für den Bezirk Oberfranken die Kernaufgabe. Als überörtlicher Sozialhilfeträger gibt der Bezirk nach dem aktuell verabschiedeten Haushalt in diesem Bereich im kommenden Jahr voraussichtlich rund 198 Millionen Euro aus. Das bedeutet, jeder zweite Euro des Bezirks fließt in Leistungen für Menschen mit Behinderung. Tendenz steigend. Der Behindertenbeauftragte des Bezirks Oberfranken, Egon Feilner, berichtete in der gestrigen Bezirkstagssitzung über seine vielfältigen Aufgaben.
Es sei richtig und wichtig, dass der Bezirk Oberfranken einen Behindertenbeauftragten bestellt, begann Egon Feilner seinen ersten Tätigkeitsbericht. Seit August 2014 füllt er dieses Ehrenamt aus. Eine Arbeit, die ihm viel Freude bereite, da ich Menschen weiterhelfen könne, wie er betonte. Jedoch auch eine Aufgabe, die vielfältiger und umfassender sei, als zunächst gedacht.
Immerhin gewährt der Bezirk Oberfranken in über 12.000 Fällen Leistungen der Eingliederungshilfe. „Jeder Fall ist dabei individuell anders gelagert, sodass man sich mit jedem Anruf und mit jeder E-Mail neu in eine spezielle Situation einarbeiten muss“, beschreibt Feilner seine Tätigkeiten. Überwiegend handele es sich bei den Anfragen um Hilfestellungen in den Bereichen Schulbegleitung, KfZ-Hilfen oder bei der Schulbeförderung. Jedoch wurde auch die Vermittlung von Lehrstellen für behinderte Jugendliche oder von Ferienbetreuungen für Kinder mit Behinderung angefragt. Die Themen hätten zumeist unter Hinzuziehung der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken schnell und umfassend beantwortet werden können. In einigen Fällen war eine sachliche Zuständigkeit des Bezirks Oberfranken von vornherein nicht gegeben. Die betroffenen Personen wurden dann an die jeweils zuständige Stelle verwiesen.
„In einem für viele Menschen undurchsichtigen Dschungel an zuständigen Behörden oder Kostenträger ist meine Funktion oftmals mit der eines Lotsen oder Vermittlers zu vergleichen“, berichtete der Behindertenbeauftragte. Für viele sei es leichter, sich an eine unabhängige Person zu wenden, als gleich bei einer Behörde vorstellig zu werden. Zu Gute kommt ihm bei seiner Arbeit seine langjährige Erfahrung als Leiter des Jugendamtes im Landkreis Bayreuth und als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht in Bayreuth.
Neben diesen Aufgaben als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sei es ihm ein Anliegen, sich mit den weiteren Behindertenbeauftragten auf Stadt- und Kreisebene in Oberfranken zu vernetzen. Zudem finde ein enger Informationsaustausch mit der Sozialverwaltung statt. So nahm er unter anderem beim Sozialbesuch des Bezirkstagspräsidenten im Tropenhaus Kleineden in Kleintettau teil, eine Vorzeigeeinrichtung wenn es um das Thema Inklusion gehe. Ein weiteres Treffen fand mit der Inklusionsbeauftragten der Handwerkskammer Bayreuth, Frau Frühbeißer, statt. Die Tagung Inklusion und Kultur des Bayerischen Bezirkstags wurde ebenfalls besucht.
Feilner dankte abschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung, allen voran Frau Trautmann-Janovsky, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es sei wichtig, gemeinsam zum Wohle der in Oberfranken lebenden Menschen mit Behinderung zu wirken. „Denn wir haben ja alle den gleichen Wunsch, den Menschen mit Behinderung eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft zu ermöglichen“, schloss Feilner seine Ausführungen.
INFO:
Die Eingliederungshilfe bildet einen Schwerpunkt innerhalb der Aufgabenbereiche des Bezirks Oberfranken. In diesem Jahr wird mehr als jeder zweite Euro des 353 Millionen Euro umfassenden Haushalts des Bezirks Oberfranken in diesem wichtigen Bereich ausgegeben (insgesamt 191 Mio. Euro in 2015). Als überörtlicher Sozialhilfeträger erbringt der Bezirk im Rahmen seiner Kernaufgabe neben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auch Leistungen im Bereich Hilfe zur Pflege (68 Mio. Euro in 2015) sowie im Bereich der Jugendhilfe insbesondere für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Zusammengenommen umfassen die Ausgaben im Bereich der Sozialverwaltung rund 93 Prozent des Gesamthaushaltes
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