Offener Brief der AfD an die IHKzum Thema "Flüchtlingspolitik"

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Sehr geehrte Frau Degen,

im Editorial der IHK-Publikation „Oberfränkische Wirtschaft“ 11/15 greifen Sie ein Thema auf, dass Sie selbst als „größte Flüchtlingswelle nach 1950“ bezeichnen. Die Wahl gerade dieses Jahres sowie die sehr hinkende Vergleichbarkeit seieinmal dahingestellt. Ihre Einordung von jedem, der nicht „positiv“ eingestellt sei, und die Floskel der Willkommenskultur betone, als quasi blind für „Verfolgung und Grausamkeiten“ mag ebenfalls noch in ein Editorial passen. Verkürzend und verantwortungslos eindimensional ist sie jedoch allemal.

Sieht man sich dann aber den zweiten Absatz an, nachdem zuvor auf den „ehrbaren Kaufmann“ abgestellt wurde, so wird spätestens einiges deutlich: Sie reden davon, dass „Flüchtlinge, die bleiben können und wollen“ schnell zu integrieren sind. Soweit, so begrüßenswert. Danach begehen Sie aber den Kardinalverstoß von 90% der Diskursteilnehmer in Lehrbuchfall-Form. Sie führen an, dass es „keine Abschiebung in den 3 Jahren der Ausbildung und auch den ersten beiden Berufsjahren“ geben dürfte. Da fragt man sich, wo ist der logische Bezug zu „Flüchtlingen, die bleiben können“? Droht nicht eine Abschiebung nur Personen ohne Asyl- oder sonstigen Aufenthaltstitel? Sie schieben hier dem Leser also (ob bewusst oder aus eigener Unkenntnis) zwei völlig unterschiedliche Ebenen als einen – rechtswidrigen – Mischmasch unter.

Ferner muss sich die Wirtschaft fragen lassen, warum denn dann nach 2 Berufsjahren plötzlich die Abschiebung dieses in einem von der IHK geforderten Sonderstatus befindlichen Gastarbeiters, denn nichts anderes wäre es ja, in Ordnung wäre? Könnte es daran liegen, dass es billiger ist, Berufseinsteiger zu beschäftigen? Als nächsten Schritt kann der Mindestlohn so unter einem vermeintlich noblen Banner sturmreif geschossen werden. Zugegeben, ein isoliert gesehen pragmatischer Ansatz für einen Interessenverband. Diese Einstellung hat jedoch ersichtlich nichts mit einer sinnvollen Integration von Flüchtlingen mit festgestelltem Asylstatus zu tun. Die AfD fordert schon lange ein Arbeitsrecht für anerkannte Asylsuchende.

Zusammen mit schneller Prüfung und schneller Abschiebung nicht (mehr) als verfolgt anerkannter Wirtschaftsmigranten – denn sehr viele sind genau dies – kann so erst wieder Vertrauen bei der Bevölkerung erzeugt werden. Nicht durch Belehrungen wie in ihrem Editorial, welches konkret einen kruden Dreiklang aus Durchhalteparole, Unwissenheit und bloßem Verbandsinteresse darstellt.

Die AfD sagt: JA zu Asyl, NEIN zu Missbrauch und Rechtsbruch. Dies bezieht sich im Übrigen nicht nur auf Wirtschaftsmigranten, die menschlich verständlich handeln mögen, sondern gerade auch auf staatliche und Verbandsinstitutionen. Ein Rechtsstaat, der sein eigenes Recht nicht mehr einhält, erhält von seinen Bürgern die innere Kündigung. Wie verheerend dieser Umstand sein kann, dürften Sie als ehrbarer Kaufmann (wir gendern selten) von Betrieben mit schwacher Führung her nur zu gut wissen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Matthias Peterka
Dipl.Jurist/Wirtschaftsjurist (Univ.Bth.)
Vors. AfD Oberfranken
Vors. AfD Bayreuth