Staatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage wegen Mordes nach Tod durch Konsum von „Liquid Ecstasy“ erhoben
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat gegen einen heute 24-jährigen Bamberger Anklage wegen Mordes erhoben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.12.2014 den Tod eines 27-Jährigen verursacht zu haben. Außerdem wird ihm versuchter Mord an einem damals 24-Jährigen zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte nach der Anklageschrift zu einer Party eine Flasche Gammabutyrolacton (GBL), auch als „Liquid Ecstasy“ oder „K.O.-Tropfen“ bekannt, mitgebracht und nicht verhindert, dass weitere Partygäste hiervon ungehindert konsumierten. Der 27-Jährige verstarb nach der Einnahme der Droge, der 24-Jährige überlebte nur aufgrund rechtzeitiger künstlicher Beatmung.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass sich der später getötete 27-Jährige in der Nacht zum 20.12.2014 mit Freunden und Bekannten auf eine Kneipentour in die Bamberger Innenstadt begab. Dabei traf er auch auf den Angeklagten. Nach Beginn der Sperrstunde lud der 27-Jährige zehn bis zwanzig, zum Teil alkoholisierte Personen, darunter auch den Angeklagten, in seine Wohnung im Stadtteil Wunderburg ein. Der Angeklagte brachte eine Flasche hochkonzentriertes GBL mit in die Wohnung. Von dieser Flüssigkeit tranken zwei Partygäste.
Aufgrund der berauschenden Wirkung des Mittels verloren beide daraufhin das Bewusstsein und gerieten in lebensgefährliche Atembeschwerden. Ein Mitbewohner des Angeklagten erkannte in den frühen Morgenstunden des 20.12.2014 den kritischen Gesundheitszustand der Geschädigten, löste die Party auf und verständigte den Notarzt. Der 27-jährige Konsument hatte jedoch einen Atemstillstand und dadurch einen irreversiblen Hirnschaden erlitten. Er verstarb an Heiligabend 2014 im Klinikum Bamberg. Der 24-jährige Konsument konnte aufgrund rechtzeitiger Beatmung gerettet werden.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Flasche mit GBL frei zugänglich auf den Wohnzimmertisch in der Wohnung des später Verstorbenen gestellt zu haben, ohne die Partygäste auf die Gefahren des Konsums aufmerksam zu machen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Gefährlichkeit der Flüssigkeit kannte. Weiterhin wird dem Angeklagten zur Last gelegt, keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, als er den sich rapide verschlechternden Gesundheitszustand der Geschädigten bemerkte. Er soll deren Tod in Kauf genommen haben, um eigene Schwierigkeiten mit der Polizei zu vermeiden.
Der tragische Tod des 27-Jährigen zeigt deutlich die großen Gefahren, die von der illegalen Droge GBL ausgehen. GBL wird in der Industrie als Lösungsmittel und Arzneigrundstoff verwendet. Seit einigen Jahren ist seine berauschende Wirkung bekannt und wird in der Drogenszene als „Liquid“ oder „Liquid Ecstasy“ konsumiert. Bereits in geringer Überdosierung kann die Substanz – wie in dem Bamberger Fall – zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand führen. Erhöht wird die Gefahr, wenn zusätzliche Alkohol, Medikamente oder andere Drogen eingenommen werden.
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