Dunkle Jahreszeit birgt Gefahren im Straßenverkehr

Symbolbild Polizei

OBERFRANKEN. Die dunkle und kalte Jahreszeit birgt einige, oft verkannte Gefahren im Straßenverkehr. Damit Sie sicher ans Ziel kommen, empfiehlt Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei folgende Verhaltenstipps.

Sehen und gesehen werden

Gefährliche Verkehrssituationen oder gar Unfälle ergeben sich nicht selten durch dunkel gekleidete Fußgänger oder Fahrradfahrer, die von herannahenden Autofahrern kaum erkannt werden. Erst am Donnerstagabend kam es bei Kronach zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein dunkelgekleideter Passant tödliche Verletzungen erlitt.

Gerade in der hektischen Zeit des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs setzen sich viele Fußgänger durch dunkle Kleidung dem vermeidbaren Risiko aus, in einen Unfall verwickelt zu werden. Das Unfallrisiko ist bei Dämmerung, der Übergangsphase vom Tag zur Nacht, besonders hoch. Ein unauffällig gekleideter Passant oder Radler ist für den Autofahrer bei Dunkelheit bereits ab einer Entfernung von 25 Metern kaum mehr zu erkennen. Helle, auffällige Kleidung mit reflektierenden Materialien ist für jeden eine effektive Möglichkeit, für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Diese Kleidung wird von den Autofahrern um ein Vielfaches besser gesehen. Reflektoren leuchten sogar noch in einer Entfernung von 150 Metern. Solche nützlichen Accessoires gibt es auch als Anhänger oder Leuchtbänder, die an Jacken oder Taschen angebracht werden können.

Autofahrer sollten in der jetzt dunklen Jahreszeit frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht reicht oftmals nicht mehr aus, zudem ist bei dieser Lichteinstellung das Fahrzeug hinten unbeleuchtet. Bei Sichtweiten unter 50 Metern sollten Sie die Nebelschlussleuchte in Betrieb nehmen. Vergessen Sie aber das Ausschalten bei Sichtweiten darüber nicht, um niemanden durch die starke Blendwirkung dieser Leuchten zu gefährden. Überprüfen Sie generell gerade jetzt alle Beleuchtungseinrichtungen an Ihrem Fahrzeug und nutzen Sie die zahlreichen Angebote der Werkstätten im Rahmen der Beleuchtungswochen.

Fit für winterliche Straßenverhältnisse?

Mit sinkenden Temperaturen um den Gefrierpunkt hat sich der Winter für das kommende Wochenende angekündigt. Schnee und Eisglätte fordern jährlich die Autofahrer auf Oberfrankens Straßen. Die Unfallzahlen steigen in den Wintermonaten beachtlich. Nun ist es die letzte Chance das Auto wintertauglich zu machen und sich auf die widrigen Straßenverhältnisse vorzubereiten.

Die Oberfränkische Polizei rät den Autofahrern deshalb:

  • Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, sollte dies unbedingt jetzt tun. Eine ausreichende Profiltiefe versteht sich dabei von selbst. Das gesetzliche Mindestprofil für Autoreifen beträgt zwar 1,6 Millimeter, die Pneus sollten jedoch nicht das empfohlene Maß von vier Millimeter unterschreiten. Mehr Profil bedeutet auch mehr Sicherheit.
  • Neben der Ausrüstung des Autos ist auch der Fahrzeuglenker gefordert. Eine defensive Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen trägt entscheidend zur Verkehrssicherheit bei. Glatte Straßen verzeihen keine Fahrfehler.
  • Planen Sie grundsätzlich längere Fahrzeiten ein und befreien Sie vor Fahrtantritt alle Scheiben von Eis und Schnee. Ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Dies hat nicht nur ein Verwarnungsgeld zur Folge, sondern kann sich bei einem Unfall auch negativ auf die Schadensregulierung auswirken.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    „Gefährliche Verkehrssituationen oder gar Unfälle ergeben sich nicht selten durch dunkel gekleidete Fußgänger oder Fahrradfahrer, die von herannahenden Autofahrern kaum erkannt werden. … Ein unauffällig gekleideter Passant oder Radler ist für den Autofahrer bei Dunkelheit bereits ab einer Entfernung von 25 Metern kaum mehr zu erkennen.“

    Zugegeben – sich bei dieser Jahreszeit und den entsprechenden Lichtverhältnissen „in Tarnkleidung“ in den Verkehr zu begeben, ist leichtsinnig. Dennoch sollten die Verantwortlichkeiten nicht verdreht werden – auch nicht von der Polizei.

    „Sehen und gesehen werden“, heißt es im Zwischentitel vor oben zitiertem Text. Doch der Appell der Polizei richtet sich ausschließlich an die, die „gesehen werden“ sollen. Wo ist der Hinweis an die, die „sehen“ müssen, daß sie Geschwindigkeit und Fahrweise laut Straßenverkehrs-Ordnung den äußeren Verhältnissen anzupassen haben, daß Anhalten innerhalb des übersehbaren Bereichs jederzeit möglich sein muß?

    Wenn Hindernisse jeglicher Art erst in 25 m zu erkennen sind, darf der Anhalteweg (Summe aus Reaktions- und Bremsweg) nicht länger als 25 m sein. Ist er es doch, war das Fahrzeug schlichtweg zu schnell unterwegs.

    Leider haben die unseligen Xenon-Blendlaternen, beschönigend noch immer Scheinwerfer genannt, die Fahrgeschwindigkeit wegen der größeren Sichtweite deutlich ansteigen lassen. Nebeneffekt: Der Gegenverkehr wird regelmäßig so stark geblendet, daß in den schwach bis gar nicht ausgeleuchteten Bereichen des Sehfelds rein gar nichts zu erkennen ist. Aber auch in Blickrichtung der Lichtquelle sieht man im Zwischenraum nichts.

    Selbst die grellweißen LED-Lichter, die inzwischen – oft auch noch zu hoch eingestellt – Standard am Fahrrad werden bzw. von Fußgängern – gern auch als Stirnleuchte unkontrolliert in die Gegend strahlend – mitgeführt werden, haben gefährliche Blendeffekte zur Folge – verschlimmert noch, wenn sie in schneller Frequenz blinken. Eine Zumutung für nachfolgenden Verkehr sind ebenfalls schnell blinkende, hell strahlende rote Rücklichter.

    Ich hätte selbst, ausnahmsweise als Pkw-Fahrer unterwegs, beinahe eine über zwanzig Personen umfassende Fußgängergruppe am Fahrbahnrand übersehen, weil der letzte von ihnen einen starken Handstrahler in meine Richtung hielt. Nur, weil ich auf Straßen ohne Gehweg ohnehin mit Fußgängern rechne und meine Fahrweise grundsätzlich an den einleitend erwähnten Verhaltensregeln ausrichte (leider keine Selbstverständlichkeit unter Autofahrern, deren zu viele von immer freier Strecke ausgehen), kam es nicht zu einer gefährlichen Situation.

    Ein weiterer Aspekt zur Blendwirkung sind linksseitig geführte Radwege. Ohnehin dürften sie eigentlich nur in Ausnahmefällen angeordnet sein, da sie vor allem an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten hochgefährlich sind. Doch dies kümmert die Verkehrsbehörden wenig – ihnen ist meist nur wichtig, daß die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr freibleibt, daß dessen Fahrzeuglenkern Aufmerksamkeitspflichten und Anpassung der Geschwindigkeit erspart bleiben.

    Neben vielen anderen baulichen Anforderungen ignorieren die Behörden auch, daß diese Wege einen Schutz vor Blendung durch das asymmetrische Abblendlicht der entgegenkommenden Kraftfahrzeuge benötigen. Denn dieses strahlt den Radlern praktisch direkt in die Augen.