Bayerische Ehrenamtskarte für den Landkreis Bayreuth kommt wie geplant zum 01.01.2016
Elektronische Beantragung erwünscht
Nach Mitteilung von Landrat Hermann Hübner verlaufen die Vorbereitungen zur Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Bayreuth zum 01.01.2016 wie geplant. Dies geschieht zeitgleich mit der Stadt Bayreuth. Nach Erhalt können die Inhaber der Ehrenamtskarte auf zahlreiche Vergünstigungen in allen Städten und Landkreisen des Freistaates Bayern zurückgreifen, die sich an dem Projekt beteiligen.
Die Akzeptanzstellen sollen kontinuierlich ausgebaut werden, um neben den bayernweiten Offerten auch landkreisweit ein immer attraktiver werdendes Angebot vorzuhalten. Auf ein externes Marketingbüro wird der Landkreis Bayreuth verzichten und stattdessen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin mit der Akquise der Ehrenamtskarte des Landkreises Bayreuth betrauen.
Wie Landrat Hübner betont, soll die Antragstellung nach Möglichkeit elektronisch vorgenommen werden, um Zeitverluste zu vermeiden, jedoch nicht vor dem 01.01.2016. Dennoch dürfte es von der Antragstellung bis zur Aushändigung der Ehrenamtskarte in blauer oder goldener Form einige Zeit dauern (die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig, die goldene unbegrenzt), vor allem in den ersten Monaten, denn es wird mit einem hohen Antragsvolumen gerechnet.
Die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte sind:
- wohnhaft im Landkreis Bayreuth
- Mindestalter: 16 Jahre (Antragstellung 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze möglich)
- freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz von max. 2.400 Euro pro Jahr ist zulässig.
- mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
- Inhaber einer Jugendleiterkarte („Juleica“)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Der elektronische Antrag sowie zahlreiche weitere Informationen zur Ehrenamtskarte werden kurz vor Jahresende in das Internetangebot des Landkreises Bayreuth (www.landkreis-bayreuth.de) eingepflegt.
Ansprechpartner im Landkreis Bayreuth ist der Pressesprecher des Landratsamtes, Michael Benz (0921/728-108) E-Mail: Ehrenamtskarte@lra-bt.bayern.de
„Wir möchten uns so bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern herzlich bedanken. Das Ehrenamt ist keinesfalls selbstverständlich und sehr wichtig, denn es hält die Gesellschaft zusammen, macht sie stark und lebendig“, so Landrat Hübner abschließend.
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