Erwerbsgartenbau in Bamberg und Brautradition ins Landesverzeichnis des immateriellen Kulturgutes aufgenommen

„Ich freue mich sehr, dass gleich zwei besondere Traditionen aus der Region Bamberg in das neue Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturgutes aufgenommen worden sind: Der Innerstädtische Erwerbsgartenbau in Bamberg und unsere Brautradition nach dem Reinheitsgebot, die in unserer fränkischen Heimat bekanntlich ganz besonders gepflegt wird“, so MdL Heinrich Rudrof.

„Bayern will mit dem neuen Verzeichnis sein immaterielles Kulturerbe dokumentieren und gleichzeitig auch das Bewusstsein der Menschen für unsere großartigen und vielfältigen Traditionen schärfen. „Denn diese tragen vor Ort in besonderer Weise dazu bei, Identität zu stiften“, so Kultusminister Spaenle bei der Feierstunde in der Münchener Residenz: „Lebendige Traditionen wie Musik, Tanz, Bräuche, Feste und Handwerkstechniken sind in Bayern unverzichtbar. Sie prägen das Alltagsleben mit. Sie ermutigen Menschen, ihre Zukunft aus der Tradition heraus mitzugestalten. Und lebendige Traditionen fördern Gemeinschaft.“

Mit dem neuen Landesverzeichnis soll den reichhaltigen Kulturformen in Bayern eine angemessene Plattform gegeben werden. Insgesamt sind 13 Ausdrucksformen aufgenommen worden. Bis Ende Oktober können weitere Bewerbungen um die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis wie auch in das nationale Verzeichnis beim Kultusministerium eingereicht werden. Eine Expertenkommission wird die Anträge begutachten und einen Vorschlag für die nächsten Aufnahmen in das Landesverzeichnis unterbreiten.

Die zwei die Region Bamberg betreffenden Eintragungen im Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Weltkulturerbes sind:

  1. Innerstädtischer Erwerbsgartenbau in Bamberg
    Der urbane Erwerbsgartenbau in der fruchtbaren Bamberger Regnitz-Aue entstand im 14. Jahrhundert und konzentrierte sich bis ins 19. Jahrhundert auf die Produktion von Gemüsesaatgut und Süßholz. Noch heute produzieren die Gärtner nach bewährter Tradition und vermarkten ihre Waren hauptsächlich auf dem Grünen Markt, in Hofläden und Restaurants.
  2. Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot
    Das Brauwesen hat im Freistaat Bayern eine besonders lange Tradition. Dem 1516 in Ingolstadt erlassenen Reinheitsgebot mit der strikten Beschränkung auf die vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe ist es zu verdanken, dass sich in Bayern eine einzigartige als „Braukunst“ bezeichnete handwerkliche Tradition entwickelt hat.

Und diese schöne Tradition wird nirgendwo liebevoller und vielfältiger gepflegt als in Stadt und Landkreis Bamberg“, so Landtagsabgeordneter Rudrof abschließend.