Vorsicht! Wildtiere auf der Fahrbahn – Seien Sie bremsbereit!

Symbolbild Polizei

OBERFRANKEN. Jedes Jahr passieren auf unseren Straßen zahlreiche Verkehrsunfälle durch Wildwechsel. Zu den Brunftzeiten, insbesondere jetzt im Herbst, müssen sich Fahrzeugführer ganz besonders auf die Gefahr durch Wildtiere auf der Fahrbahn einstellen. Denn nicht nur für die Tiere enden Zusammenstöße oft mit schweren Verletzungen.

Die Oberfränkische Polizei gibt folgende Informationen und Verhaltenstipps, um Wildunfälle weitestgehend zu vermeiden und im Fall des Falles richtig zu reagieren.

In Oberfranken ereigneten sich im Jahr 2014 insgesamt 5.550 Wildunfälle, dabei erlitten 53 Menschen Verletzungen. Der Vergleich zu den Vorjahren zeigt, dass die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Wildtieren angestiegen ist und sich diese Entwicklung auch weiter fortsetzt.

Wichtig zu wissen

Besonders gefährlich sind Örtlichkeiten, an denen oft Wildwechsel stattfindet, beispielsweise Wald- und Feldränder oder Stellen auf Straßen, die durch Naturschutzgebiete führen. Solche Gefahrenpunkte werden auch häufig durch das Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ verdeutlicht. An all diesen Stellen sollte Sie am besten langsamer fahren und besonders bremsbereit sein. Auch auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug sollte geachtet werden.

Vor allem in der Dämmerung oder Dunkelheit sind die Wildtiere besonders aktiv. Erkennt man Wild in der Nähe der Fahrbahn ist daran zu denken, das Fernlicht auszuschalten, da die Tiere dadurch geblendet werden und die Orientierung verlieren können. Da viele Wildtiere in Rudeln auftreten, ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mehrere von ihnen die Straße überqueren, auch wenn diese womöglich noch nicht zu sehen sind.

Keine riskanten Ausweichmanöver

Um einen Zusammenstoß mit einem größeren Wild zu vermeiden, sollten keine riskanten Ausweichmanöver stattfinden, vor allem wenn die Gefahr besteht, die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren und beispielsweise in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu prallen. Oftmals entstehen gravierendere Unfallverletzungen erst durch das Ausweichen.

Lässt sich ein Zusammenstoß mit dem Wildtier nicht vermeiden, ist es wichtig, das Lenkrad fest zu umfassen und möglichst die Fahrtrichtung beizubehalten.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Wie nach jedem Verkehrsunfall haben die Unfallbeteiligten auch bei Wildunfällen die Pflichten nach § 34 StVO. Die Gefahrenstelle muss abgesichert und bei geringfügigem Schaden beiseite gefahren werden.

Wenn das Wild nach dem Zusammenstoß weiterläuft, merken Sie sich die Richtung, damit durch einen Jäger eine schnelle Suche nach dem verletzten Tier erfolgen kann.

In jedem Fall ist die Polizei beziehungsweise der zuständiger Jagdpächter zu verständigen. Melden Sie einen Wildunfall auch dann, wenn kein Schaden an ihrem Auto entstanden ist und das Tier Ihrer Meinung nach nicht oder nur leicht verletzt davon gelaufen ist. Der Grad der Verletzung ist von außen schwer zu beurteilen.

Bei eindeutigen Spuren an ihrem Fahrzeug erhalten Sie entweder von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.

Die Mitnahme von überfahrenem Wild ist verboten und erfüllt den Straftatbestand des § 292 StGB (Jagdwilderei).

Ihre Oberfränkische Polizei wünscht Ihnen stets eine sichere und unfallfreie Fahrt!