Führungswechsel beim Amtsgericht Forchheim
OLG-Präsident verabschiedet den Direktor des Amtsgerichts und führt Nachfolger ins Amt ein
Herausforderungen für die Amtsgerichte durch die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingssituation
Mit einem Festakt im großen Saal des Rathauses Forchheim hat der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg Clemens Lückemann heute den neuen Direktor des Amtsgerichts Forchheim Franz Truppei offiziell in sein Amt eingeführt. Truppei tritt die Nachfolge von Dr. Pankraz Reheußer an, der zum 1. März 2015 als Senatsvorsitzender an das Oberlandesgericht Bamberg wechselte.
Dr. Pankraz Reheußer (61 Jahre) wurde in Burgebrach geboren. Nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten Staatsexamens im Jahr 1982 begann er seinen Berufsweg zunächst als Rechtsanwalt in Bamberg, bevor er sich zu einem Wechsel in die bayerische Justiz entschloss, der am 1. Juli 1984 mit seinem Dienstantritt als Beisitzer in einer Strafkammer am Landgericht Hof erfolgte. Nach seiner Tätigkeit als Staatsanwalt, zunächst ab 1. Juli 1985 in Coburg und ab dem 1. Januar 1988 in Bamberg, wechselte Dr. Reheußer im Januar 1989 als Richter an das Amtsgericht Haßfurt, wo er als Straf- und Zivilrichter auch in der damaligen Zweigstelle in Ebern tätig war. Am 1. Oktober 1990 wurde Dr. Reheußer als hauptamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare beim Landgericht Bamberg und zugleich zum verantwortlichen Ausbildungsleiter in Bayern für Rechtspraktikanten der früheren DDR bestellt. Auch nach seiner Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht im August 1996 war er weiterhin im Ausbildungsbereich tätig. 1999 kehrte er in die Rechtsprechung zurück und war seitdem am Oberlandesgericht Bamberg sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht – schwerpunktmäßig im Familienrecht – im Einsatz. Im November 2007 folgte sein Wechsel als Direktor zum Amtsgericht Forchheim.
Der gebürtige Bamberger Franz Truppei (52 Jahre) begann nach Jurastudium in Erlangen und Referendariat in Bamberg seine berufliche Laufbahn im April 1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. Im Januar 1996 folgte die Ernennung zum Richter am Amtsgericht Bamberg. Von dort wechselte er im Juni 2000 an das Landgericht Bamberg. Ab Oktober 2001 war ihm als hauptamtlichem Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare die Ausbildung des juristischen Nachwuchses zunächst in Coburg und später in Bamberg anvertraut, bis er mit Wirkung vom 1. Dezember 2006 zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt wurde. Im Juli 2009 übernahm er dort neben seiner richterlichen Tätigkeit die Aufgaben des Pressesprechers. Seit 2014 ist Truppei stellvertretender Landesvorsitzender des Bayerischen Richtervereins e. V., des größten Berufsverbands der Richter und Staatsanwälte in Bayern.
Im rechtspolitischen Teil seiner Rede ging OLG-Präsident Lückemann auf die Frage ein, welche Herausforderungen auf die Justiz und hier vor allem auf die Amtsgerichte vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingssituation zukommen können. Dabei richtete er sein Augenmerk auch auf das Beispiel der unbegleiteten minderjährigen Flüch tlinge, die – jedenfalls soweit feststellbar – ohne ihre Eltern oder sonstige sorgeberechtigte Personen ganz allein nach Deutschland einreisen. Dies mache sich auch bei den Familiengerichten bemerkbar, da den minderjährigen Flüchtlingen ein Vormund bestellt werden müsse, was nach derzeitiger Rechtslage sehr aufwändig sei. So seien die betroffenen Kinder und minderjährigen Jugendlichen dazu grundsätzlich anzuhören, was sehr viel Zeit in Anspruch nehme. Um hier Abhilfe zu schaffen, habe sich der bayerische Justizminister Prof.
Dr. Winfried Bausback im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, vor diesem Verfahren eine frühzeitige Verteilung dieser Kinder und Jugendlichen auf ganz Deutschland vorzunehmen mit der Folge einer Entlastung der bayerischen Amtsgerichte.
Lückemann abschließend zu den gegenwärtigen Herausforderungen: „Ob und wie sich dies an den Gerichten unseres Bezirks konkret auswirken und entwickeln wird, muss die Zukunft zeigen. Ich bin aber zuversichtlich, dass unsere Amtsgerichte so gut aufgestellt sind, dass sie auch diese schwierigen Aufgaben bewältigen können.“
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