Steigerwald: Grüne Kreisräte aus Schweinfurt und Bamberg sichten die Akten zum Aufhebungsverfahren

Der Schweinfurter Kreisrat Thomas Vizl (links) und sein Bamberger Kollege Andreas Lösche bei der Akteneinsicht in den Räumen der Regierung von Oberfranken in Bayreuth.

Der Schweinfurter Kreisrat Thomas Vizl (links) und sein Bamberger Kollege Andreas Lösche bei der Akteneinsicht in den Räumen der Regierung von Oberfranken in Bayreuth.

Der Steigerwald als Spielball politischer Willkür

Weil sie den Vorgängen um das Aufhebungsverfahren des Geschützten Landschaftsbestandteiles „Der Hohe Buchene Wald“ bei Ebrach auf den Grund gehen wollten, beantragten die Grünen-Kreisräte Thomas Vizl (Schweinfurt) und Andreas Lösche (Bamberg) Akteneinsicht bei der Regierung von Oberfranken. Dabei wurde deutlich, dass die Aufhebung rein politisch motiviert war.

Vor zwei Jahren noch unterstützte die oberfränkische Verwaltung durch ihre zuständigen Sachbereiche die Ausweisung durch den Landkreis Bamberg naturschutzfachlich und teils auch naturschutzrechtlich. Selbst das Umweltministerium bestätigte die optische Abgrenzbarkeit des Schutzgebietes und stand der Ausweisung nicht im Wege. Keine zwei Jahre später nun vollzog die Regierung von Oberfranken auf Weisung der Staatsregierung die Aufhebung gegen den Willen des eigenen Naturschutzbeirates, des Landkreises Bamberg und der Marktgemeinde Ebrach.

Das Aktenstudium der beiden Kreisräte brachte zutage, dass fast alle Stellungnahmen aus dem oberfränkischen Raum auf eine Beibehaltung des Schutzgebietes drängten. Damit ist für den Oberfranken Andreas Lösche klar: „Die Staatsregierung zwingt die Regierung von Oberfranken, gegen oberfränkische Interessen zu handeln. Sie schadet damit aktiv der Steigerwald-Region.“ Möglich sei dies erst durch die Lex Steigerwald geworden, wonach zukünftig die Bezirke für Geschützte Landschaftsbestandteile über 10 Hektar zuständig sind.

Diese Gesetzesänderung war noch nicht einmal in Kraft getreten, da drängte man aus dem Umweltministerium schon auf eine schnelle Umsetzung. Kurze Zeit später übermittelt die Staatsregierung nach Bayreuth, welche Aussagen und Ansichten diese zu vertreten habe. Dieser aus den Akten ersichtliche Schriftverkehr zeigt aus Sicht der Grünen deutlich, dass „es hier zu keiner Zeit eine ergebnisoffene Prüfung gegeben hat“, wie es Thomas Vizl ausdrückt.

Wichtig erscheint den beiden Kreisräten, dass es bei der Regierung von Oberfranken zu nie Zweifel an der Schutzwürdigkeit des Gebietes gegeben habe. Daher fragen sich Vizl und Lösche, warum die Regierung bis heute Pläne für ein Naturschutzgebiet nicht weiter verfolge und stattdessen das Erreichte wieder zurücknehme. Aus naturschutzfachlicher Sicht handle die Regierung von Oberfranken damit gegen ihre eigene Überzeugung.

Nach Meinung der beiden Kreisräte zeichnet das Studium der Akten insgesamt ein für die Staatsregierung beschämendes Bild: „Wir mussten feststellen, dass die Regierung von Oberfranken zum Spielball politischer Willkür wurde. Die Akten zeigen, dass man in Bayreuth auf Geheiß verzweifelt danach suchen musste, das politische Geschachere der Staatsregierung irgendwie rechtlich zu untermauern“, monieren die Kreisräte. Gelungen sei dies aber nicht, die Argumentation sei wenig überzeugend.