Bayreuther Stadtrat gibt grünes Licht für Kostenregelung bei Spielbetriebsgesellschaften

Die Stadt Bayreuth stellt die Spielbetriebsgesellschaften der Bayreuther Sportvereine bei der Kostenerstattung für die Benutzung städtischer Sportstätten mit den Sportvereinen gleich. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung gefasst.

Demnach erhalten auch die Spielbetriebsgesellschaften den finanziellen Aufwand, den sie in Form von Mietzahlungen für die Trainingszeiten und Wettkämpfe in den städtischen Sportstätten schultern müssen, von der Stadt durch Zuschüsse vergütet. Diese Regelung betrifft alle Spielbetriebsgesellschaft von Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportverband sind. Aktuell haben sowohl der BBC Bayreuth als auch die Spielvereinigung Oberfranken ihre 1. Mannschaften in derartige Betriebsgesellschaften ausgegliedert. Entsprechende Überlegungen gibt es auch beim EHC Bayreuth.