Bezirk Oberfranken unterstützt Pflegebedürftige mit zusätzlichen freiwilligen Leistungen

Durch die Einführung des sog. Pflegestärkungsgesetzes Anfang dieses Jahres wurden die Leistungen für pflegebedürftige Menschen im stationären Pflegebereich ausgebaut. So erhalten nun auch Heimbewohner Vergütungen, „deren Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht.“ Der Bezirksausschuss beschloss nun, diese Hilfen auch denjenigen als freiwillige Leistung zu gewähren, die als Sozialhilfeempfänger nicht pflegeversichert sind. Damit erhalten nun oberfrankenweit rund 40 Heimbewohner zusätzliche Leistungen.

Der Bezirksausschuss folgte mit der Entscheidung, die neu gewährten Hilfen auch nichtversicherten Personen zu Teil werden zu lassen, einer Empfehlung vom Fachausschuss für Soziales des Bayerischen Bezirketages. „Zur Wahrung des Heimfriedens und um Sozialhilfe-empfänger nicht von den Angeboten des Pflegestärkungsgesetzes auszuschließen, sollten wir diese freiwilligen Leistungen gewähren“, appellierte Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler an die Mitglieder des Bezirksausschusses.

Ein Appell, der auf offene Ohren bei den Bezirksräten stieß. Einstimmig wurden die freiwilligen Leistungen vom Bezirksausschuss beschlossen. Damit kommen den pflegebedürftigen Menschen in Oberfranken zusätzlich pro Jahr rund 55.500 Euro zugute.

INFO:
Die Hilfe zur Pflege gehört zu den Aufgaben des Bezirks Oberfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger. Wenn pflegebedürftige Menschen in ein Heim kommen und dieses nicht mit eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, übernimmt der Bezirk Oberfranken nichtgedeckte Kosten. 2013 lagen diese bei 68,7 Millionen Euro. Mit diesem Geld finanziert der Bezirk Oberfranken die Betreuung von rund 3600 Seniorinnen und Senioren.