Universität Bayreuth: Preisgekrönte Studie zum Vertrauensschutz in der Steuerverwaltung

Symbolbild Bildung

Dr. Julius Helbich erhielt für seine juristische Dissertation an der Universität Bayreuth zwei renommierte Wissenschaftspreise

Das Vertrauen, das der Bürger in die geltende Rechtslage setzt, ist vom Staat zu schützen – dieser Grundsatz ist in Deutschland im Rechtsstaatsprinzip verankert und wirkt sich in allen Bereichen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung aus. Wie aber verhält es sich mit Verwaltungsvorschriften? Sie haben nicht den Status von Gesetzen, aber gleichwohl erwartet der Bürger, dass er sich auf ihre Geltung verlassen kann – insbesondere darauf, dass sie nicht rückwirkend zu seinen Ungunsten aufgehoben oder geändert werden. Dies gilt nicht zuletzt auf dem Gebiet der steuerlichen Verwaltungsvorschriften, die unmittelbare Auswirkungen auf die finanziellen Verhältnisse der Bürger haben können und in Deutschland besonders häufig geändert oder erweitert werden.

In der Finanzverwaltung hat sich daher eine lebhafte Praxis von Übergangsregelungen etabliert, um den Erwartungen der Bürger zu entsprechen und ihnen auch in diesem Bereich einen gewissen Vertrauensschutz zu gewähren. Allerdings werden diese Regelungen häufig als unzureichend empfunden.

Mit dieser Problematik befasst sich eine neue Studie von Dr. Julius Helbich, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth. In seiner Untersuchung „Vertrauensschutz in Verwaltungsvorschriften des Steuerrechts“ analysiert er Ursachen und Konsequenzen der Tatsache, dass der Vertrauensschutz in Deutschland auf dem Gebiet der Steuerverwaltungsvorschriften nicht zufriedenstellend geregelt ist – weder in praktischer noch in rechtswissenschaftlicher Hinsicht. Darüber hinaus zeigt er, wie eine Lösung des Problems aussehen könnte, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist, den intuitiven Erwartungen der Bürger entspricht und zugleich der öffentlichen Verwaltung die nötigen Spielräume für die Änderung von Vorschriften belässt.

Dr. Julius Helbich ist für seine Untersuchung, die von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth als Dissertation angenommen wurde, vor kurzem gleich zweifach ausgezeichnet worden. Die Esche Schümann Commichau Stiftung mit Sitz in Hamburg hat ihm einen Förderpreis zuerkannt. Die Förderung des juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland ist ein Schwerpunkt dieser renommierten Stiftung. Zudem hat Dr. Julius Helbich den mit 5.000 Euro dotierten Preis der Brigitte Knobbe-Keuk Stiftung für herausragende rechtswissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts erhalten. Stiftung und Preis sind nach der Bonner Juristin Prof. Dr. Brigitte Knobbe-Keuk benannt, die sich mit wegweisenden Arbeiten zum europäischen Steuerrecht international einen Namen gemacht hat.

Zur Person:
Dr. Julius Helbich, Dipl.-Finanzwirt (FH) wurde 1983 in Wilhelmshaven geboren. Nach dem Abitur absolvierte er eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg, anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt im Unternehmens- und Steuerrecht. Seit 2011 ist er
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth bei Prof. Dr. Markus Möstl.

Veröffentlichung:
Julius Helbich, Vertrauensschutz in Verwaltungsvorschriften des Steuerrechts.
Berlin 2015 (Duncker & Humblot), im Druck.