Vorstand des Diözesanrats Bamberg zur kirchlichen Grundordnung

Symbolbild Religion

Der Vorstand des Diözesanrats Bamberg begrüßt die Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“

Sehr erfreulich sind die Festlegung des Rechts auf Fort-und Weiterbildung sowie die erweiterten Möglichkeiten gewerkschaftlicher Tätigkeit. Eine wesentliche Forderung des bundesweiten Gesprächsprozesses, der Umgang mit Wiederverheirateten, wird von einer Einzelfallprüfung abhängig gemacht. Gleichzeitig wird die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als letzte Maßnahme angesehen.

Wir begrüßen auch die Bildung von unabhängigen kirchlichen Gerichten zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten. Wir hoffen, dass die Möglichkeiten, die die neue Grundordnung bietet, mehr Chancen auf gütliche Konfliktlösungen eröffnen. Auch wenn nicht in jedem Fall Rechtssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt dorthin.

In diesem Zusammenhang unterstützt der Vorstand des Diözesanrates ausdrücklich die Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken vom 09.05.2015 zu „Familie und Kirche in der Welt von heute“.
Er begrüßt das deutliche Bekenntnis zur Ehe als grundlegendes Lebensmodell, aber auch die differenzierte Sicht der Achtung des Zusammenlebens in festen nichtehelichen Partnerschaften und die Forderung nach einer Akzeptanz des Zusammenlebens in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Dr. Günter Heß
Vorsitzender

Astrid Schubert
stv. Vorsitzende

Oskar Klinga
stv. Vorsitzender