WEISSER RING fordert bessere Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz
Tag der Kriminalitätsopfer: 22. März 2015: Opferrechte schützen, eine Forderung des WEISSEN RINGS
Der WEISSE RING als Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität fordert vom Gesetzgeber, den Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) auszuweiten. Darauf weist der Verein anlässlich des am 22. März stattfindenden Tags der Kriminalitätsopfer hin. Auch in Zeiten knapper Haushaltskassen sollte eine Verbesserung der staatlichen Leistungen bei der Entschädigung von Kriminalitätsopfern möglich sein.
Anspruch auf OEG-Leistungen hat, wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Grundsätzlich haben Gewaltopfer auch Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall und Pflegeversicherung. Diese Ansprüche sind aber nicht gleichwertig mit den Leistungen aus dem OEG, denn sie sind nur auf die Absicherung des Existenzminimums beschränkt. Dies ist gleichbedeutend mit Sozialhilfe. Dagegen sichert das OEG durch Straftaten gesundheitlich Geschädigte deutlich weitergehend ab. Der WEISSE RING tritt dafür ein, dass der Anwendungsbereich des OEG auf Fälle psychischer Gewalt erweitert wird, denn sie führt in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu schweren seelischen Belastungen und Erkrankungen. Stalking müsse zum Beispiel als Tatbestand in das OEG aufgenommen werden. Deutschland könne sich das leisten. Ebenso sollte auch das Delikt des Wohnungseinbruchs als Tatbestand in das OEG aufgenommen werden. Untersuchungen zeigen, dass Opfer von Wohnungseinbrüchen oft behandlungsbedürftige seelische Belastungen mit Krankheitswert erleiden. Ein Wohnungseinbruch ist kein vorsätzlicher tätlicher Angriff gegen eine Person, aber ein Delikt, bei dem der Täter in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre des Opfers eindringt und damit das für die Lebensqualität wichtige Sicherheitsgefühl verletzt.
Monika Vieth, Leiterin der AS Forchheim, WEISSER RING, bemängelt, dass das OEG in der Bevölkerung, aber auch bei Behörden und Rechtsanwälten, zu unbekannt sei: „Von den pro Jahr rund 190.000 durch Gewaltkriminalität Geschädigten stellen nur knapp elf Prozent einen Antrag auf Entschädigung durch das OEG. Es würde den Bekanntheitsgrad des OEG steigern und mehr Opfern Entschädigungsleistungen ermöglichen, wenn alle staatlichen Stellen und Ärzte verpflichtet wären, Opfer von Gewalttaten auf ihre Rechte nach dem OEG hinzuweisen und einen Antrag an die Versorgungsverwaltung weiterzuleiten. Der WEISSE RING fordert eine Informationspflicht aller staatlichen Stellen.“
Bei nur etwas mehr als einem Drittel der jährlich gestellten 20.000 OEG-Anträge kommt es zu einer Anerkennung und damit zu einer Übernahme von Heilbehandlungskosten sowie zu Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden. „Dies ist ein Skandal und ein Hohn für Gewaltopfer, deren OEG-Antrag abgelehnt wird“, betont Monika Vieth. Vonnöten sei auch eine schnelle Leistungsgewährung. Durch die noch viel zu häufig anzutreffende jahrelange Dauer der Verfahren werden Opfer von Gewalttaten zusätzlich belastet.
Der WEISSE RING wurde 1976 in Mainz gegründet als „Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“. Er ist Deutschlands größte Opferschutzorganisation und bietet Opfern von Kriminalität schnelle und direkte Hilfe. Der Verein unterhält ein Netz von über 3.000 ehrenamtlichen Opferhelfern in bundesweit 420 Außenstellen. Der WEISSE RING hat rund 50.000 Mitglieder und ist in 18 Landesverbände gegliedert. Er ist ein sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Medien in allen Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes. Der Verein finanziert seine Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, in Gerichtsverfahren verhängten Geldbußen und testamentarischen Zuwendungen.
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