Berufsinformationstag an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule sorgt für Aufregung

Symbolbild Bildung

Stellungnahme: „Wogen wieder geglättet“

Die Schulleitung der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule wehrt sich gegen den Eindruck, dass die Meinungsfreiheit dort unterdrückt wird. Schulleiter Martin Mattausch sagte wörtlich: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Es ist mein Verständnis von Demokratie, dass jeder seine begründete Meinung sagen darf und darüber auch diskutiert werden darf.“ Die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule ist seit 2010 „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Dies sei „Selbstverpflichtung und eine Verantwortung, der wir uns sehr bewusst sind“, so Mattausch.

Hintergrund: Ende Januar haben an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule Berufsorientierungstage stattgefunden. Daran nahm unter anderem auch die Bundeswehr mit einem Infoseminar teil. Vor dem Schulgelände protestierten an einem kleinen Stand verschiedene Institutionen dagegen. Ein 17-jähriger Schüler, der zuvor an dem Berufswahlseminar der Bundeswehr teilgenommen hatte, begab sich zwischen zwei Vorträgen zu dem Proteststand vor dem Schulgelände. Besagter Schüler war die ganze Woche krank gemeldet. Die schulische Pflichtveranstaltung, die um 17.00 Uhr begann, besuchte er dennoch und verließ sie dann unentschuldigt.

Als der Schüler nach seinem Besuch bei dem Stand, wieder auf das Schulgelände zurückkehren wollte, kam es zwischen dem Schüler und zwei Hausmeistern zu einer hitzigen und sehr emotionalen Auseinandersetzung. Grundlage war Artikel 84 Absatz 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG), nach dem politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig ist. Ebenso ist es ihnen untersagt, Aufkleber und ähnliche Zeichen zu tragen oder anzubringen, wenn der Schulfriede und die Erziehung zu Toleranz dadurch gefährdet werden.

In der Folge bekam der Jugendliche von der Schulleitung einen verschärften Verweis. Gemäß Artikel 56 Abs. 4 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) hat jeder Schüler alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stören könnte. Der 17-Jährige habe bereits seit Beginn des Schuljahres den Unterricht und das Schulleben wiederholt gestört, so Schuldirektor Martin Mattausch. Ein Verweis ist in Bayern nicht gleichbedeutend mit einem Ausschluss von der Schule. Es handelt sich dabei um eine niedrige Ordnungsmaßnahme an Schulen, mit der schriftlich auf das Fehlverhalten von Schülern hingewiesen wird.

Im persönlichen Gespräch zwischen dem Schüler, seinen Eltern und der Schulleitung der städtischen Graf Stauffenberg Wirtschaftsschule, konnten mittlerweile „die höchsten Wogen geglättet werden“. Wie Martin Mattausch beteuert, möchte die Schulleitung dem Schüler den weiteren Schulweg nicht verbauen und wird noch einmal von weiteren Konsequenzen absehen. Der Schüler hat sich mittlerweile aufrichtig bei der Schulleitung und seiner Lehrerin entschuldigt und nimmt am Unterricht teil.