Diözesanrat: Medien sollen auch im Internet nur namentlich gezeichnete Meinungsäußerungen publizieren

Aufruf des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Bamberg

Was vielen Menschen an der gesellschaftlichen Diskussion auffällt und immer mehr Menschen stört, ist der ruppige und aggressive Ton. Festgemacht wird dies gegenwärtig an der Auseinandersetzung zwischen Anhängern und Gegnern der Pegida-Demonstrationen. Schon länger bekannt ist, dass im Internet auf Meinungsforen und auf Seiten sozialer Netzwerke beleidigende und schmähende Äußerungen in großer Zahl gepostet werden. Diese Verrohung der Debattenkultur wird inzwischen auch in Zeitungskommentaren und ähnlichen Medienveröffentlichungen problematisiert. Dabei übersehen Medienvertreter offenbar, dass die Medien selbst die Voraussetzungen für Beschimpfungen und Hetze geschaffen haben und immer noch schaffen. In vielen Meinungsforen auch seriöser Medien ist es nach wie vor möglich, sich anonym, nur unter einem Decknamen zu äußern.

Wir rufen die Medien daher dazu auf, auch im Internet Meinungsäußerungen nur noch nach den Regeln zuzulassen, die auch für Leserbriefe in Printmedien gelten: nur unter Nennung des tatsächlichen Namens und unter Angabe der Adresse. Dies hätte zum einen eine positive disziplinierende Wirkung: Wer sich mit vollem Namen zu erkennen gibt, wird auch darauf achten, Mindeststandards von Höflichkeit und Sachlichkeit zu wahren. Zum anderen würde es den Redaktionen ermöglichen, Rücksprache zu halten und ggf. die Identität des Diskutanten zu überprüfen.

Medien, die den Anspruch erheben, Qualitätsjournalismus zu bieten, sollten den Ehrgeiz haben, dass auch ihre Internetauftritte dieses Niveau halten.

Für den Vorstand:

Dr. Günter Heß, Vorsitzender
Astrid Schubert, stv. Vorsitzende
Oskar Klinga, stv. Vorsitzender

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Ein ganz klares NEIN zu dieser Forderung!

    Die Medien haben die Möglichkeit, regulierend einzugreifen:

    Sie können die Teilnahme an Netzdiskussionen auf ihrer Plattform von einer überprüfbaren Registrierung abhängig machen.

    Sie können Beiträge, die die Regeln des Anstands grob verletzen, von der Veröffentlichung ausschließen (Nettiquette). Wird es strafrechtlich relevant, stehen sie ohnehin in der Mitverantwortung.

    Im Extremfall wird es möglich sein, über die Netzadresse den Urheber zu ermitteln oder zumindest den Eigentümer des jeweiligen Eingabegerätes in die Pflicht zu nehmen.

    Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Klardaten hätte eher negative Folgen: Die Autoren müßten ggf. befürchten, daß gewaltbereite Gruppen oder Personen sie, ihre Familie oder ihr Eigentum attackieren. Das fängt schon bei radikalen Autofahrern an, die gegen Befürworter regelmäßiger und dichter Verkehrskontrollen vorgehen, und hört bei politisch extremen Gruppen noch nicht auf.

    Auch berufliche oder schulische Nachteile sind denkbar, wenn auf berechtigte Mißstände hingewiesen wird. Letzlich würde das Feld denen überlassen, die sich um harmlose Angelegenheiten ereifern, sowie denen, die sich vielleicht geschickt in Worte kleiden können, ansonsten aber wenig Skrupel haben.