Vorsicht beim Umgang mit Asbest

Das Bayreuther Amt für Umweltschutz warnt vor gesundheitsschädigenden Folgen durch unsachgemäßen Umgang – Hinweise zur Entsorgung

Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass bei der Renovierung von Gebäuden, in denen asbesthaltige Baumaterialien eingesetzt wurden, besondere Vorkehrungen zu treffen sind. So sind die Sanierung, Instandsetzung und der Abriss von asbestbelasteten Gebäuden durch fachkundige Personen sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung auf der Reststoffdeponie Heinersgrund vorgeschrieben.

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine bestimmte Gruppe natürlicher silikatischer Minerale, deren Fasern so dünn sind, dass sie selbst unter einem Mikroskop nicht sichtbar sind. Die Fasern können daher leicht eingeatmet werden und so zu Gesundheitsschäden führen. Asbest wurde viele Jahrzehnte in Baustoffen eingesetzt, obwohl die krebserzeugende Wirkung seit langem bekannt ist. Vor allem in Garagen, Neben- und Fabrikgebäuden, Wohnhäusern mit Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen aus Wellasbestplatten und Kunstschiefer finden sich oft Asbesterzeugnisse. Beim Renovieren dieser Bauten ist besondere Vorsicht geboten! Deshalb dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur Personen mit entsprechender Sachkunde und unter besonderen Vorkehrungen durchführen.

Ausgebaute Asbestprodukte, wie zum Beispiel Asbestzementplatten, dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie müssen staubdicht verpackt auf der Reststoffdeponie Heinersgrund entsorgt werden. Staubdichte Behälter können beim Wertstoffhof der Stadt Bayreuth erworben werden.

Verboten ist es beispielsweise auch, vorhandene Asbestzementdächer mit anderen Dacheindeckungen zu überdecken. Gleiches gilt für unbeschichtete Asbestzementdächer. Sie dürfen nicht gereinigt und beschichtet werden. Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, wie Schleifen, Bohren, Druckreinigen oder Abbürsten sind ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme, behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren. Dies gilt uneingeschränkt auch für den privaten Bereich.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Asbest gibt es bei der Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Telefon (0 95 61) 74 19-134, bei der Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz, Telefon (09 21) 25-13 85, und beim Stadtbauhof, Telefon (09 21) 25-18 48. Im Internet finden sich unter www.deponie-heinersgrund.bayreuth.de  Informationen zur Beseitigung asbesthaltiger Abfälle auf der Deponie Heinersgrund.