Klinikum Bayreuth: Chefarzt bis zur Klärung von Aufgaben entbunden

Haun: Ausdrücklich keine Vorwegnahme der Kommissionsergebisse

Mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres wird Prof. Martin Höher, Chefarzt der Klinik für Kardiologie der Klinikum Bayreuth GmbH, von seinen Aufgaben als Leiter der internistischen Intensivstation im Klinikum Bayreuth entbunden. Das teilte heute Dr. Joachim Haun, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, mit. Grund dafür seien die Umstände, die sich durch die laufende Kommissionsarbeit ergeben hätten, und vor allem der Schutz des Mitarbeiters. Höher ist Leiter der Intensivstation am Klinikum Bayreuth, die vor einigen Wochen wegen angeblich überhöhter Beatmungszahlen in die Kritik geraten war.

Etwa einen Monat ist es her, dass die öffentliche Kritik an der Klinikum Bayreuth GmbH zur Freistellung des Geschäftsführers Roland Ranftl wegen Vertrauensverlust geführt hatte. Eine der Fragen, die die Presse dabei aufwarf: Wurden auf einer der Intensivstationen im Klinikum Bayreuth Patienten unnötig lange beatmet?

Derzeit arbeitet eine Kommission aus internen und externen Experten daran, die Sachverhalte zu prüfen und soll bereits in den nächsten Wochen zu einem Ergebnis kommen. Sowohl Haun als auch Landrat Hermann Hübner als Aufsichtsratsvorsitzender hatten in diesem Zusammenhang der Presse gegenüber Transparenz zugesichert.

„Im Zuge der Kommissionsarbeit hat es sich nun als die beste Lösung herausgestellt, den leitenden Chefarzt Prof. Dr. Martin Höher vorerst von seiner Aufgabe als Leiter der Intensivstation zu entbinden“, so Haun. Höher werde außerdem künftig nicht mehr ständiges Mitglied der Kommission sein, könne aber jederzeit hinzugezogen werden, teilt die Klinikleitung mit.

„Diese Entscheidung habe ich in engem Schulterschluss mit dem Ärztlichen Direktor Prof. Dr. Klaus Henneking, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Landrat Hermann Hübner und der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe getroffen. Wir wollen damit ausdrücklich nicht das Ergebnis der Kommissionsarbeit vorwegnehmen“, betont Haun. Diese Maßnahme, so drastisch sie auch scheinen mag, diene in erster Linie dem Schutze des Mitarbeiters und einer guten Zusammenarbeit im Rahmen der Kommission und solle explizit nicht als Vorverurteilung verstanden werden.