Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken: Bahnausbau Nürnberg – Ebensfeld

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung gemäß § 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 3 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit – Schiene – Nr. 8“, Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 18/19, Forchheim – Eggolsheim, Bahn-km 32,402 bis Bahn-km 46,000; hier: Planänderungsverfahren nach § 73 Abs. 8 VwVfG Anhörungsverfahren; Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Die Regierung von Oberfranken führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. a. Vorhaben der DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Regionalbereich Südost, (I.BV-SO-G (5) Su), Äußere-Kramer-Klett-Straße 3, 90489 Nürnberg, gemäß §§ 18, 18a Nr. 5 AEG und § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) den ERÖRTERUNGSTERMIN durch.

Der Erörterungstermin findet in der Jahnhalle, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 10, 91301 Forchheim von Montag, dem 08.09.2014 bis Freitag, den 12.09.2014 statt und kann bei Bedarf von Montag, dem 15.09.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 17.09.2014 fortgesetzt werden.

Täglicher Beginn: 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr, Ende 18.30 Uhr, ein früherer Schluss der täglichen Erörterung bleibt vorbehalten.

Der Erörterungstermin wird wie folgt gegliedert:

Montag, den 08.09.2014
Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller; Anhörung der Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Verbände.

Dienstag, den 09.09.2014
Anhörung der Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Verbände.

Mittwoch, den 10.09.2014
Erörterung der privaten Einwendungen.

Donnerstag, den 11.09.2014
Erörterung der privaten Einwendungen.

Freitag, den 12.09.2014
Erörterung der privaten Einwendungen.

Ggf. Fortsetzung des Erörterungstermins ab Montag, dem 15.09.2014, ab 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr, sofern er nicht bereits am 12.09.2014 vom Verhandlungsleiter
beendet wurde.

Die Einwendungsführer können auch an den Erörterungstagen, an denen sie nicht genannt sind, im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes teilnehmen.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Antragsteller, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. An dem Erörterungstermin können alle von dem o. a. Vorhaben Betroffenen sowie die Personen, die Einwendungen erhoben haben, teilnehmen.

Die Vertretung durch eine(n) Bevollmächtigte(n) ist möglich. Diese(r) hat die Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und wird gebeten, diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im Erörterungstermin bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten/Betroffenen auch ohne sie/ihn verhandelt werden kann, dass verspätete
Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.