AOK-Tipps zum Schulanfang , Teil 2
Sicherer Schulweg
Für die meisten Schulanfänger ist der Weg zur Schule oder zum Schulbus neu. Kinder in diesem Alter bewegen sich im Straßenverkehr noch relativ unsicher. Hans Schleibner von der AOK-Direktion in Bamberg rät, den Schulweg rechtzeitig zu trainieren und gibt ein paar Tipps. „Zuerst sollten die Eltern selbst den sicheren und nicht etwa den kürzeren Weg auswählen“, so Schleibner. Die meisten Gemeinden haben Schulwegpläne, auf denen die sichersten Wege zur Schule eingezeichnet sind und mit deren Hilfe sich Eltern informieren und vorbereiten können. Der nächste Schritt ist, den Weg gemeinsam mit dem Kind durchzugehen und es auf mögliche Gefahrenpunkte hinzuweisen. Dann gilt es, das Verhalten an Kreuzungen, beim Überqueren von Straßen, bei Bedarf auch beim Warten und Einsteigen in den Schulbus einzuüben. ABC-Schützen sollten In den ersten Wochen nie alleine, sondern immer in Begleitung eines Erwachsenen zur Schule gehen.
„Laufgemeinschaften mit anderen Kindern und Eltern können da entlasten“, sagt Schleibner. Wichtig ist auch, möglichst Hektik zu vermeiden und mit kleinen Trödelmonstern rechtzeitig loszugehen. Nach und nach sollten die Kinder den Weg eigenverantwortlich abgehen, aber natürlich in Begleitung. Erst wenn sicher ist, dass sie den Weg alleine meistern, dürfen sie auch alleine losmarschieren.
Helle Farben und Reflektoren erhöhen die Verkehrssicherheit
Wichtig ist auch, auf Kleidung und Schulranzen zu achten. Helle, leuchtende Farben und Reflektoren sind sehr nützlich, damit die Schulanfänger den anderen Verkehrsteilnehmern schnell genug auffallen. „Das kann ganz besonders in der dunklen Jahreszeit für die Sicherheit ausschlaggebend sein“, mahnt Schleibner. Das Fahrrad hingegen sollte zunächst zu Hause bleiben. Beim Fahrradfahren bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, die bei Kindern in diesem Alter nicht immer gewährleistet ist. Erst wenn sie mit etwa zehn Jahren ihren Radfahrführerschein gemacht haben, sind sie auch dafür gerüstet.
Schüler sind im Unterricht oder auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert
Schulkinder sind ab dem ersten Schultag automatisch gesetzlich unfallversichert. Erleiden sie auf dem Schulweg, während des Schul-, Förder- oder Sportunterrichts einen Unfall, zahlt bei Bedarf der Staat für die erforderliche ambulante oder stationäre Heilbehandlung Die Eltern brauchen dafür übrigens keine Beiträge zu leisten. „Bei Unfällen im privaten Bereich hingegen ist die Krankenkasse für die Übernahme der Kosten zuständig“, ergänzt Schleibner.
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