Malteser: "Verbandkasten und Medikamente vor dem Urlaub checken"

Warnweste ist Pflicht – Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen

Einmal gekauft, liegt er jahrelang im Kofferraum. Doch gerade jetzt in der Urlaubszeit ist es wichtig, den Verbandkasten zu checken. „Es gibt neue Vorschriften für den Inhalt“, sagt Barbara Porst, Leiterin der Ausbildung in Nürnberg. Darüber hinaus ist eine Warnweste in jedem Fahrzeug Pflicht.

Ein 14-teiliges Pflasterset, zwei Hautreinigungstücher sowie ein Verbandpäckchen in Kindergröße (Kategorie K) muss der Verbandkasten gemäß der geänderten Norm DIN-13164 enthalten. „Diese ist Anfang des Jahres in Kraft getreten und trägt den aktuellen medizinischen Erkenntnissen Rechnung, damit die Ersthelfer im Notfall die notwendigen Materialen zur Hand haben“, sagt Barbara Porst. Nicht mehr notwendig sind hingegen das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR, Wundschnellverband DIN 13019-E 10×6 und Mullbinden. „Wer morgen in den Urlaub fährt und noch keinen neuen Verbandkasten hat, muss nicht in Panik geraten: Der alte Kasten darf bis zum Ablauf des Verfallsdatums genutzt werden“, erklärt Porst.

Ein Muss ist es hingegen, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Diese darf rot, orange oder gelb sein und muss der DIN EN 471 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. „Wir empfehlen, für jeden Insassen eine Weste dabei zu haben. Gerade bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen trägt sie bei Pannen und Unfällen erheblich zur Sicherheit bei“, sagt Barbara Porst.

Wichtig ist auch, eine passende Urlaubsapotheke dabei zu haben. In vielen außereuropäischen Reiseländern gibt es nicht die üblichen Medikamente wie hier in Deutschland, erklärt Porst. Wer also regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte einen ausreichenden Vorrat mit auf Reisen nehmen. Dabei kann es notwendig sein, das man auch eine ärztliche Bescheinigung mitführen muss. Porst weist auch ausdrücklich auf die Impfempfehlungen des Deutschen Tropeninstituts hin, bei dem für über 350 Reiseländer ausführliche Informationen bezogen werden können. Auch wenn viele Reiseveranstalter eine Auslandskrankenversicherung anbieten, empfiehlt Porst zu prüfen, ob auch eine Rückholdienstversicherung enthalten ist, da durch die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Rückholung bei einer Erkrankung im Ausland nicht gedeckt sind.

„So wichtig das richtige Material und die Vorsorge ist, noch wichtiger ist es, im Notfall richtig helfen zu können“, betont Porst und rät, regelmäßig die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. „Ein entsprechender Kurs dauert nur einen Tag, kann aber Leben retten“, so Porst. Die Termine der Erste-Hilfe-Kurse erfahren Interessierte bei den Maltesern unter der Rufnummer 09 11 / 9 68 91 – 23 oder online auf www.malteser-kurse.de.