Verkehrsregelung anlässlich der Annafest-Eröffnung vor dem Rathaus und Festzug zum Annafestgelände am 26.07.2014

Stadt Forchheim, Ordnungsamt: Vollzug der StVO

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Forchheimgemäß § 44 Abs. 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ( ZustGVerk ) vom 28.06.1990, geändert am 13.12.1990 ( GVBl. S.511 ) und § 45 Abs. 1,2 und 3 StVO vom 16.11.1970 in der derzeit geltenden Fas-sung anlässlich der Annafesteröffnung und des anschließenden Festzuges zu den Kellern am 26.07.2014 folgende verkehrsrechtliche

ANORDNUNG:

  1. Für die Dauer des Standkonzertes und der Trachtentänze anlässlich der   Annafesteröffnung am 26.07.14 vor dem Rathaus ( zwischen 14.00 und ca. 16.00 Uhr ) ist die Sperrung folgender Straßen erforderlich und der Durchgangsverkehr wie folgt umzuleiten:

a)        an der Kreuzung Bamberger- / Von-Brun- / Andreas-Steinmetz-Straße in Richtung Birkenfelder Straße

Kennzeichnung: Z 250 mit ZZ „ Anlieger frei „ und ZZ „ Zufahrt Parkhaus Kronengarten frei „ und Z 454-10 ( links zeigend ) auf Absperrschranke

b)        an der Abzweigung Merowinger- / Sattlertorstraße in Richtung Karolingerstraße

Kennzeichnung: Z 250 und Z 454-20 ( rechts zeigend ) auf Absperrschranke; zusätzlich Z 454-20 bei Verkehrsinsel für Richtung Karolingerstraße

c)         in der Sattlertorstraße bei Abzweigung Schulstraße

Kennzeichnung: Z 250 und Z 454-20 ( rechts zeigend ) auf Absperrschranke

d)        in der Hauptstraße 12

Kennzeichnung: Z 250 auf Absperrschranke

e)        in der Bamberger Straße bei Abzweigung Hornschuchallee

Kennzeichnung:  Z 250 auf Absperrschranke

f)         in der Wiesentstraße vor Einmündung in die Bamberger Straße

Kennzeichnung: Z 209-20

  1. Die Verkehrszeichen und -einrichtungen werden vom Ref. 5 (Bau- und Grün-betrieb) in und außer Kraft gesetzt.
  1. Im Anschluss an das Standkonzert und an die Trachtentänze erfolgt der Ab-    marsch aller beteiligten Gruppen zum Annafestgelände, und zwar über die Hauptstraße – Bamberger Straße – Kreuzung Bamberger Straße / Adenauerallee ( B 470 ) – Adenauerallee ( B 470 ) – Untere Kellerstraße bis zu den Kellern. Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO gilt hiermit als erteilt.
  1. Der Festzug wird auf der gesamten Strecke durch Verkehrsposten der Polizeiinspektion Forchheim gesichert. Insbesondere ist, nachdem der Festzug die gesamte Straßenbreite benötigt, der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr auf Nebenstraßen abzuleiten.
  1. Die verkehrsrechtliche Anordnung gilt am 26.07.2014 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr.
  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
  1. Diese Anordnung ergeht gebührenfrei ( § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GebOSt ).