EEG-Novelle: NATURSTROM AG sieht Chance für Ökostromvermarktung
Der heute vorgelegte Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist nach Ansicht der NATURSTROM AG Schadensbegrenzung in letzter Sekunde. Zwar begrüßt NATURSTROM manche Nachbesserungen. Grundsätzlich wird die Reform jedoch den Ausbau der Erneuerbaren Energien unnötig verlangsamen und die bisherigen Treiber der Energiewende – engagierte Privatleute, Landwirte und Mittelständler – ausbooten.
Dr. Thomas E. Banning (Forchheim), Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG: „Ökostrom aus hiesigen Wind- und Solarparks muss auch als solcher an Endverbraucher geliefert werden können. Wir beweisen seit 2008, dass das geht, und beliefern aktuell mehr als 240.000 Kunden. Der Gesetzgeber hat mit der Überarbeitung des EEG aber eine Rückwärtswende vollzogen, denn er lässt nur noch einen wirtschaftlich gangbaren Vermarktungsweg zu: die sogenannte Direktvermarktung mit Marktprämie, die zu einem Verramschen der qualitativ hochwertigen Erneuerbaren Energien an der Börse führt, ohne eine Differenzierungsmöglichkeit zu Strom aus Kohle und Atomkraftwerken. Das macht energiewirtschaftlich keinen Sinn. Vor allem ist dem Bürger nicht zu erklären, dass Ökostrom nun nur noch aus anderen Ländern kommt, nicht dagegen aus Deutschland. Wir freuen uns, dass dieses Argument in letzter Minute noch gehört und eine Verordnungsermächtigung in den aktuellen EEG-Entwurf eingearbeitet wurde. So wird zumindest die Tür nicht verriegelt, sondern nur locker zugeworfen. Es entsteht die Möglichkeit, dass eine solche Art der Ökostrom-Direktvermarktung nachträglich im Wege einer Verordnung ermöglicht werden kann.“
Die Versorgung von Endkunden mit Ökostrom aus EEG-vergütungsfähigen Anlagen ist bisher über das sogenannte Grünstromprivileg im EEG geregelt. Es erlaubt die Belieferung unter Ausweis der Quellen, also unter Verweis darauf, dass es sich um Ökostrom aus Deutschland handelt. Diese Grünstromvermarktung wird mit dem Argument abgeschafft, es fehle die Zustimmung seitens der EU. Die Verordnungsermächtigung ermöglicht es dem Bundeswirtschaftsministerium, noch vor der nächsten regulären EEG-Novelle ein Nachfolgemodell aufzusetzen.
„Es ist unverständlich, warum eine Nachfolgeregelung zum Grünstromprivileg nicht bereits im EEG ausformuliert wurde“, so Dr. Banning. „An Vorschlägen zur Ausgestaltung und an Gesprächsbereitschaft hat es im Vorfeld nicht gemangelt. So wird sich die Anzahl der Direktvermarktungsoptionen mit Inkrafttreten des neuen EEG verringern – weniger Markt also statt mehr, allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz.“
Verpasste Chancen sieht die NATURSTROM AG bei der Regelung des Ökostrom-Eigenverbrauchs und der Direktbelieferung mit Ökostrom ohne Nutzung der öffentlichen Netze: „Die Belastung von selbst erzeugtem und genutztem Ökostrom mit bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage ist widersinnig“, findet NATURSTROM-Vorstandschef Dr. Thomas E. Banning. „Auf Obst aus meinem Garten erhebt der Staat ja auch keine Steuern.“ Trotz der neuen Belastung geht er davon aus, dass weiterhin Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung gebaut werden – aus Gründen der Kosten genauso wie aus denen der Versorgungssicherheit. Besonders kritisch sieht er, dass die Direktbelieferung mit Ökostrom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes gegenüber dem Eigenverbrauch schlechter gestellt und mit der vollen EEG-Umlage belastet werden soll: „Damit werden Mieter zu den Verlierern der Energiewende gestempelt, denn der Bezug günstigen Solarstroms vom Dach des Vermieters wird deutlich erschwert. Auch nachhaltig denkende Gewerbetreibende, welche die Planung und den Betrieb von Öko-Kraftwerken auf ihrem Betriebsgelände an einen Dienstleister vergeben möchten, werden benachteiligt. Der Energiewende geht hier unnötig Flexibilität verloren, zudem wird die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle verhindert. Energiewirtschaftlich ist es absolut sinnvoll, Ökostrom möglichst dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Auch vor diesem Hintergrund ist das Ausbremsen von Eigenverbrauchs- und Direktbelieferungslösungen kontraproduktiv.“
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