Bayreuth: Neues städtisches Faltblatt informiert über Neuerungen im Radverkehr

Schutzstreifen für Radfahrer und Co.

In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen im Bereich der Radverkehrsführung verändert. Ein vom Stadtplanungsamt herausgegebenes Faltblatt, das ab sofort im Neuen Rathaus ausliegt und unter www.bayreuth.de abrufbar ist, informiert über diese Neuerungen. Diese wurden darüber hinaus bei der jüngsten Sitzung der Kommission für Rad- und Fußwegeplanung thematisiert.

Aufgrund guter Praxiserfahrungen und positiver Ergebnisse in der Sicherheitsforschung hat ein Wandel bei der Radverkehrsführung stattgefunden – weg von den „klassischen“ Radwegen jenseits der Fahrbahn hin zu markierten Bereichen direkt auf der Fahrbahn. Die sogenannten „Schutzstreifen“ ermöglichen auch bei beengten Verhältnissen eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Sie sorgen dafür, dass sich der Radfahrer im direkten Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs befindet und so die gegenseitige Wahrnehmung gestärkt wird. Das wiederum hat nachweislich positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht 2010 entschieden, dass nur noch dann ausgewiesene Radwege installiert werden dürfen, wenn die Verkehrssicherheit bei Fahrbahnnutzung durch Radfahrer erheblich gefährdet ist. Grundsätzlich müssen also alle Fahrzeuge – auch Fahrräder – zunächst einmal die Fahrbahn benutzen. Entsprechend dieser rechtlichen Vorgaben ist die Stadt Bayreuth verpflichtet, alle Radwege in Bayreuth zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen. Zur Erläuterung dieser Hintergründe und der Merkmale von Radverkehrsführungen hat die Stadt Bayreuth oben genanntes Faltblatt entwickelt.