Fördermittel für Stadt und Landkreis Forchheim nach Art. 10 FAG

Der Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) regelt die Hochbau-förderung im Freistaat Bayern. Ziel der Förderung ist die Bereitstellung von z. B. öffentlichen Schulen, schulischen Sportanlagen und Kindertageseinrichtungen „im notwendigen Umfang“ in allen Regionen und damit die Schaffung einer vergleichbaren kommunalen Infrastruktur für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Bezirke, Landkreise, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände können diese Fördergelder beantragen.

Wie MdL Thorsten Glauber mitteilt, sind für das Haushaltsjahr 2014 für Stadt und Landkreis Forchheim folgende Zuweisungen vorgesehen:

Gemeinde Dormitz 79.000 €
Bauliche Brandschutzmaßnahme am Schulgebäude der Volksschule Dormitz-Hetzles-Kleinsendelbach und an der Mehrzweckhalle Dormitz

Markt Eggolsheim 566.000 €
Generalsanierung und Umbau des Schulgebäudes der Grund- und Mittelschule Eggolsheim mit Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung

Markt Eggolsheim 90.000 €
Generalsanierung und Umbau der gemeindlichen Kindertages-einrichtung Kauernhofen

Stadt Forchheim 67.000 €
Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau eines zweigruppigen Kindergartens durch die kath. Kirchengemeinde Don Bosco

Stadt Forchheim 42.000 €
Baukostenzuschuss zur Generalsanierung des kath. Kindergartens St. Josef Buckenhofen

Stadt Forchheim 120.000 €
Baukostenzuschuss zur Neuerrichtung eines Kindergartens in der „SieKids“-Betriebskindertageseinrichtung der Firma Siemens

Stadt Forchheim 38.000 €
Baukostenzuschuss zur Neugestaltung der Außenanlagen der Kindertageseinrichtung Christuskirche