Bayreuth: Volksbegehren zur Wahlfreiheit G 9/G 8

Einsicht in das Wählerverzeichnis – Eintragungsraum im Neuen Rathaus

Beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306, kann am Freitag, 13. Juni, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Montag/Dienstag, 16./17. Juni, jeweils von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ eingesehen werden. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren läuft vom 3. bis 16. Juli. Stimmberechtigte können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann von Freitag, 13. Juni, bis spätestens Dienstag, 17. Juni, schriftlich Einspruch einlegen. Am 13., 16. und 17. Juni kann dies auch durch Erklärung zur Niederschrift im Einwohner- und Wahlamt der Stadt erfolgen.

Zur Eintragung für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wahlberechtigte, die einen Eintragungsschein haben, können sich in die Eintragungslisten eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Eine briefliche Eintragung ist nicht möglich.

Eintragungsscheine können bis zum 16. Juli, 20 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus. Luitpoldplatz 13, Zimmer 306, schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Eintragungsraum im Neuen Rathaus

Vom 3. bis 16. Juli läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“. Die Stadt Bayreuth bildet hierbei einen Eintragungsbezirk. Der allgemeine Eintragungsraum wird im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, in der ehemaligen Kantine der Stadtverwaltung, Zimmer 0015, eingerichtet. Der Zugang erfolgt über den Rathaus-Parkplatz. Zu folgenden Zeiten können sich die stimmberechtigten Bayreuther Bürgerinnen und Bürger eintragen: montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr und sonntags von 10 bis 12 Uhr.

Für stimmberechtigte Personen, die sich in Bayreuther Seniorenheimen oder Krankenhäusern befinden, werden dort gesonderte Eintragungsorte eingerichtet. Ihre Öffnungszeiten können im Internet unter www.bayreuth.de (Rubrik Politik & Soziales > Wahlen) abgerufen werden.

Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Zur Eintragung muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden, sie kann nicht zurückgenommen werden.