Woche des Sehens vom 08. bis 15. Oktober 2010
Die diesjährige deutschlandweite Woche des Sehens steht unter dem Motto „Blindheit verstehen. Blindheit verhüten“. Wir leben im Zeitalter des Sehens. Die meisten Informationen erreichen uns über die Augen – solange sie gesund sind. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Oberfranken ist für mehrere Leistungen für blinde Menschen zuständig.
Mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Es setzt keine Pflegebedürftigkeit voraus, ist einkommensunabhängig und steuerfrei. Das volle Blindengeld beträgt monatlich 518 €. Das Blindengeld wird gekürzt
- auf 383 €, wenn der Blinde Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) der Pflegestufe I aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhält,
- auf 346 €, wenn der Blinde Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält,
- auf höchstens 383 €, wenn der Blinde Leistungen zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen nach anderen Rechtsvorschriften erhält.
Im Regierungsbezirk Oberfranken erhalten 640 Personen das volle Blindengeld und 763 Personen ein gekürztes Blindengeld, also insgesamt 1.403 (Stand Juni 2010).
Bei Blindheit wird das Merkzeichen Bl (Blindheit) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt. Das Merkzeichen Bl ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche wie die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, einen Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung in Höhe von 3.700 € u. a. Außerdem erhalten Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung das Merkzeichen RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) im Schwerbehindertenausweis.
Ferner können Blinde und Sehbehinderte verschiedene Leistungen rund um das Thema „Schwerbehinderung und Arbeit“ durch das Integrationsamt erhalten (Einrichtung spezieller Arbeitsplätze, wie z. B. für blinde Telefonisten, laufende Lohnkostenzuschüsse etc.). Das Integrationsamt ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Für Auskünfte und Beratungen zu diesen Leistungen können sich Betroffene an das ZBFS Region Oberfranken, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth, Tel. 0921/605-1 wenden. Das Service-Zentrum ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Mo – Mi 8.00 – 16.00 Uhr, Do 8.00 – 19.00 Uhr, Fr 8.00 -12.00 Uhr.
Das ZBFS Region Oberfranken ist auch an den Sprechtagen in Bamberg, Hof, Coburg, Lichtenfels, Kronach, Kulmbach und Forchheim (die Termine sind bei den jeweiligen Gemeinden bekannt) erreichbar.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zbfs.bayern.de
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