OLG Bamberg: Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten zur Verständigung im Strafverfahren

Symbolbild Bildung

Der „Deal“ im Strafprozess – Wege durch das Minenfeld

Weit über hundert Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte aus Ober- und Unterfranken folgten am Montag, 12.05.2014, einer Einladung des Oberlandesgerichts und der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung im Bamberger Bistumshaus St. Otto zum Thema „Verständigung im Strafverfahren“. Das Seminar ist Teil einer Fortbildungsinitiative im OLG-Bezirk Bamberg, durch die den Beteiligten eines Strafverfahrens die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden sollen, um von diesem in der Strafprozessordnung vorgesehenen Instrument zur Prozessbeschleunigung gesetzeskonform Gebrauch machen zu können. In einer im letzten Jahr ergangenen Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum sogenannten „Deal“ zwar für verfassungskonform erklärt, jedoch Defizite bei der Umsetzung in der Praxis bemängelt.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann und Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky begrüßten gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Bamberg Rainer Riegler die Teilnehmer. Lückemann verwies auf die Aktualität der Thematik angesichts der Unsicherheit im Prozessalltag, welche Grenzen die gesetzlichen Vorgaben beim Zustandekommen einer Verständigung setzen. „Zu einer Verständigung im Einzelfall darf es nur kommen, wenn Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte mit ihrem hohen Berufsethos dafür sorgen, dass die Strafe dennoch stets schuldangemessen und die Verständigung transparent ist. Ich bin überzeugt, dass dieser Standard in Ober- und Unterfranken beachtet wird.“ so Lückemann an die Teilnehmer gerichtet.

Als Referenten stellten der Münchener Strafkammervorsitzende Peter Noll, zur Zeit Vorsitzender im Ecclestone-Prozess, sowie der Würzburger Oberstaatsanwalt Frank Gosselke und der Bamberger Strafverteidiger Thomas Drehsen die rechtsstaatlichen Anforderungen an einen „Deal“ aus ihrem jeweiligen Blickwinkel als Verfahrensbeteiligte dar. Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass mit dieser gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung eine gute Hilfestellung geleistet wurde, um dieses prozessuale Instrumentarium interessengerecht und rechtsstaatskonform einsetzen zu können.