Oberfränkische CSU-Abgeordnete kämpfen für die Interessen der Teichwirtschaft

Dem massiven Einsatz der oberfränkischen CSU-Abgeordneten im Bayerischen Landtag Eduard Nöth und Gudrun Brendel-Fischer sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn ist es zu verdanken, dass Bewegung in eine effektive Bekämpfung der Kormoranproblematik gekommen ist. Zahlreiche Gespräche vor Ort, aber auch intensive Diskussionen in München und Bayreuth haben dazu geführt, dass das Umweltministerium und die Regierungen weitere artenschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen zum Abschuss von Kormoranen auch in Naturschutz- und europäischen Vogelschutzgebieten erteilt haben.

So war es in diesem Jahr erstmals möglich auch im Naturschutzgebiet „Langenbachgrund und Haarweiherkette“ in Haid/Gemeinde Hallerndorf bis zum 30.6. Schüsse auf Kormorane abzugeben. MdL Eduard Nöth, der Forchheimer CSU-Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag, begrüßte die neue Linie des Umweltministeriums und der Bezirksregierungen, den bäuerlichen Teichwirten zu helfen und sie von Schädigungen durch den „Vogel des Jahres“ besser zu schützen.

Jedoch, so Eduard Nöth, benötigen unsere Teichwirte Planungssicherheit und Verlässlichkeit über Jahre hinweg. Es muss beendet werden, dass Bescheide der Regierungen jährlich neu erkämpft werden müssen. Deshalb bittet der Forchheimer CSU-Abgeordnete den Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning, dass die bis dato befristeten Ausnahmeregelungen zur Bejagung des Kormorans mindestens auf die kommenden 5 Jahre Gültigkeit haben.

Des Weiteren fordert der Abgeordnete die Regierung auf den bäuerlichen Teichwirten mehr Vertrauen zu schenken. Schließlich haben die Teichbauern über Jahrzehnte hinweg die Teiche als Bestandteil unserer wunderbaren Kulturlandschaft geschaffen und gepflegt. Allein schon deshalb sind sie interessiert, dass Fauna und Flora im Einklang miteinander stehen. Umso verständlicher ist ihr sehnlicher Wunsch, dass in Zukunft ihre Existenz gesichert ist und der Lohn ihrer Arbeit nicht dem Kormoran zum Opfer fällt. So kann sich Eduard Nöth vorstellen, dass im Bescheid der Regierungen künftig keine Überregulierungen erfolgen, z. B. eine Vorgabe der Schusszahlen, sondern dass bedarfsgerechte Gestattungen ausgesprochen werden, die der jeweilige Teichwirt in eigener Verantwortung ausschöpfen und somit flexibel regieren kann.