Schönsteinhöhle diese Jahr erst ab Mitte Mai geöffnet

Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt seit November 2013 eine qualitative und quantitative Erfassung der in der Schönsteinhöhle überwinternden Fledermäuse durch. Nachdem die Ausflüge einzelner Arten in der Regel erst Ende April/Anfang Mai beginnen und sich entsprechend hinziehen, wird die Höhle im Interesse einer vollständigen Erhebung in diesem Jahr einmalig bis einschließlich Freitag, 16. Mai, verschlossen sein. Das Landratsamt Forchheim hat für diese Beschränkung des Betretungsrechts eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Samstag, 17. Mai 2014 wird die Höhle geöffnet sein.

Für die Benutzung des Naturdenkmals gelten dann die gleichen Regelungen wie im Vorjahr. Der Weg zur Höhle, der von der Straße zwischen Oberfellendorf und Albertshof abzweigt, ist gesperrt und darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Forchheim befahren werden. Entgeltliche Führungen in der Höhle durch Veranstalter sind im Einzelfall mit einer Befreiung des Landratsamtes im begrenzten Umfang möglich, wenn sie durch fachlich qualifizierte Personen erfolgen. Die erforderlichen Gestattungen sind beim Landratsamt Forchheim unter Berücksichtigung der Dienstzeiten rechtzeitig zu beantragen (Formulare unter www.lra-fo.de – Aufgabenbereiche – Natur und Umwelt – Naturschutz oder beim Landratsamt Forchheim, Dienststelle Ebermannstadt, Untere Naturschutzbehörde, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ansprechpartner: Frau Wolf –ingrid.wolf@lra-fo.de, Tel. 09191/86-4205, Fax 09191/86-884205- oder Herr Maltenberger -christian.maltenberger@lra-fo.de, Tel. 09191/86-4202, Fax 09191/86-884202- sowie naturschutz@lra-fo.de).