Leserbrief zum Bebauungsplanverfahren Nr. 201 C in Bamberg

leserbrief-symbolbild

Änderung des Bebauungsplans Nr. 201 B
hier: Anregungen und Bedenken

Sehr geehrte Damen und Herren!

0. Vorbemerkung

Die in diesem Text verwendete Numerierung lehnt sich an die der Begründung an.

1. Anlaß der Planung

Im Juli 2006 war seitens des Rates der Stadt Bamberg beschlossen worden, den Bebauungsplan aufzustellen. Nach Erneuerung des Beschlusses, die gut fünfeinhalb Jahre später erfolgt war, liegt nun, nach nur knapp acht Jahren, der Entwurf vor. Respekt!

5. Städtebauliche Situation

5.2 Art und Maß der Nutzung

Der Begriff „trimodale Drehscheibe für Logistikaufgaben, die … die drei Transportbereiche Wasser, Straße und Schiene … zusammenführt“, stellt, auf den Bamberger Hafen gemünzt, eine geradezu euphemistische Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse dar. Denn die Umschlagzahlen belegen deutlich: Wasserstraße und Schiene sind Randerscheinungen. Der „Hafen“ ist in erster Linie ein Lkw-Güterverkehrszentrum.

5.3 Verkehrliche Erschließung

Der Schiffsverkehr auf der „europaweit wichtigen Handels- und Wirtschaftsstraße“ Main-Donau-Kanal bewegt sich, bezogen auf die mögliche Kapazität, die Investitions- und Unterhaltskosten sowie die beim Bau vorgenommenen Eingriffe, hart an der Grenze der Marginalität. Somit liegt hier ein Musterbeispiel einer politisch gewollten, aus Prestigegründen erzwungenen Fehlinvestition vor. Volkswirtschaftlich wäre die Schaffung entsprechender Kapazität im Eisenbahnverkehr weitaus sinnvoller gewesen.

5.7 Versorgung und Umschlag

Die „trimodale Infrastruktureinrichtung (Wasser, Straße u. Bahn)“ ist vorstehend bereits kommentiert worden.

7. Planungsrechtlicher Bestand

7.2 Bebauungspläne

Die dargestellte Veränderung der Rheinstraße an der geplanten Verbindung zum vorgesehenen Brückenbauwerk über die B 26 wäre fatal. Denn die Rheinstraße stellt eine überaus wichtige Verbindungsachse für den Fahrradverkehr zwischen Gaustadt / Bischberg sowie Hafengebiet, Gewerbegebiet Laubanger, aber auch die Bereiche um Hallstadter und Coburger Straße dar. Daß der Wartungszustand der Rheinstraße sowie der Weg zwischen ihrem Ende und dem Regnitzufer nichts von einer Verkehrssicherungspflicht erahnen lassen, belegt indes den verschwindend geringen Stellenwert, der in Bamberg dem Alltagsradverkehr zugemessen wird. Für diesen (Arbeitsweg, Einkauf, Fortbildung) bietet der nordwestlich der B 26 verlaufende, letztlich nach Hallstadt führende Weg keine Alternative. Er bedeutete eine erheblich ins Gewicht fallende Umwegstrecke. Zudem sind die seitlichen Begrenzungen bei Dunkelheit so gut wie nicht zu erkennen.

Die dargestellte Einmündung des von der Regnitz herführenden Asts der Rheinstraße in die Verbindungskurve bedeutete für den von der Hafenstraße kommenden Radverkehr ein großes Unfallrisiko, dem nach bekannter Manier wohl mit einer das Fahrrad stark behindernden Verkehrslenkung begegnet werden dürfte. Akzeptabel hingegen wäre der weiterhin geradlinige Verlauf der Rheinstraße mit rechtwinkliger Einmündung der neuen Verbindung. Alternativ wäre, so der Platz vorhanden ist, ein Kreisverkehr vorstellbar.

In jeder denkbaren Variante wären bauliche Radwege, aber auch rechts einer Kfz-Rechtsabbiegespur geführte Radfahr- oder „Schutz“streifen eine unvertretbare Verschlimmbesserung. Denn die für sie geltende Vorfahrt würde, wie nahezu allerorten zu besichtigen, regelmäßig mißachtet. Gerade für Lkw-Fahrer befinden sie sich oft im toten Winkel.

Auch zu schmale Fahrspuren des Radverkehrs ohne ausreichend bemessene seitliche Sicherheitsräume, in Bamberg und Umgebung entgegen rechtlicher und fachlicher Vorgaben die Regel, bergen erhebliche Risiken. Denn sie verleiten zum Überholen / Vorbeifahren ohne genügenden Seitenabstand, welcher nach geltender Rechtsprechung zwischen 1,5 und 2,0 m zu liegen hat.

Sollten die Zufahrten zum geplanten Brückenbauwerk an die B 26 angeschlossen werden, muß die Nutzung dieses Anschlusses zwingend auf die Anlieger der unmittelbar in diesem Bereich liegenden Gewerbegebiete beschränkt bleiben. Der „allgemeine“ Verkehr hat in der Verlängerung der Emil-Kemmer-Straße eine ausreichende Anbindung zur Verfügung. Wählten nennenswerte Anteile die neue Verbindung, bedeutete das für den Radverkehr auf der Rheinstraße eine erhebliche vermeidbare Gefährdung.

8. Planungsziele und Städtebauliches Konzept

8.1 Art und Maß der Nutzung

Wie unter 2. Lage und Umgriff des Plangebietes beschrieben, liegt dieses in fahrradaffiner Entfernung zu Stadtzentrum und Bahnhof. Aber auch andere Bereiche Bambergs sowie benachbarter Kommunen (zuvorderst Hallstadt und Bischberg) sind über kurze Distanzen angebunden.

In erster Linie für die Beschäftigten, aber auch für Kunden und Besucher der ansässigen sowie künftig sich ansiedelnder Betriebe ist daher „ein flächendeckendes Angebot von sicheren und komfortablen Fahrradabstellanlagen … anzustreben“ (Radverkehrshandbuch Radlland Bayern, Oberste Baubehöre im Bayerischen Staatsministerium des Innern). „Das Stellplatzangebot soll sowohl räumlich … Arbeitsplatzschwerpunkte … als auch nutzerorientiert … für Mitarbeiter, Pendler in Betrieben und an Haltestellen … für Kunden bei Geschäften … und für Besucher … differenziert werden. … Die Bayerische Bauordnung (BayBO) erlaubt es den Kommunen, Qualität und Anzahl von Fahrradabstellanlagen bei Neubauten verbindlich zu regeln. … Hochwertige, ansprechende Gestaltungsformen steigern die Akzeptanz und verleihen der Bedeutung des Radverkehrs Ausdruck. … Zusätzliche Flächen für Fahrräder mit Anhänger … bzw. für Dreiräder für Mobilitätseingeschränkte stellen eine sinnvolle Ergänzung dar“ (ebd.).

8.3 Verkehrsflächen

Ein weiterer Bahnanschluß des Plangebietes ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn er die Kapazität der Anbindung spürbar heraufsetzt und so einen Beitrag leistet, tatsächlich mehr Güter auf die Schiene zu bringen. Ob lediglich der Ersatz der bisherigen Zufahrt durch eine andere dies leisten kann, darf bezweifelt werden. Hier spielt wohl eher das Ziel, dem Autoverkehr auf der Hallstadter Straße ein Hindernis aus dem Weg zu räumen, die entscheidende Rolle.

Schlußanmerkung

Innovative Ansätze sind, wie leider gewohnt, in der Planung nicht enthalten. Das gilt insbesondere auch für das Fehlen jeglicher Aussagen hinsichtlich Energie und Umgangs mit Niederschlagswasser. Angesichts der langen Zeit seit Aufstellungsbeschluß erscheint es verwunderlich, daß nicht mehr als eine phantasielose „08/15-Planung“ resultiert.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig