Tarif-Schlichtung im Maler- und Lackiererhandwerk angenommen

Forchheimer Obermeister: „Schlichtungsergebnis gerade noch akzeptabel“

Am 21. März 2014 wurde nach interner Abstimmung der Schlichtungsvorschlag vom 12. März 2014 von den Tarifvertragsparteien angenommen. Nach 5 Monaten (Oktober 2013 bis Februar 2014) ohne Erhöhung („Nullmonate“) wird der Ecklohn (Tarifgebiete West ohne Berlin) um 3,2 % auf 15,20 € angepasst. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 50 €.

Bei den Mindestlöhnen gelten ab Mai 2014 folgende Beträge:

  • Mindestlohn 1/“Ungelernte Arbeitnehmer“: 9,90 € (unverändert)
  • Mindestlohn 2/“Gelernte AN (Gesellen):“
  • Tarifgebiete West 12,50 €
  • Tarifgebiet Berlin 12,30 €
  • Tarifgebiete Ost 10,50 €

Festgelegt wurde auch bereits die Ecklohn-Anpassung ab Juni 2015 (2,55 % beim Ecklohn West). Insgesamt hat der Lohntarif eine Laufzeit von 31 Monaten (1. Oktober 2013 bis 30. April 2016). Langfristig vereinbart wurden auch weitere Mindestlohn-Stufen mit einer Lauf-zeit bis zum 30. April 2017.

Erwin Held, Obermeister der Innung Forchheim und Bezirksinnungsmeister für Oberfranken erklärte zum Tarifabschluss: „Vor dem Hintergrund der schwierigen Verhandlungssituation ist das Schlichtungsergebnis, das für unser Handwerk erzielt wurde, gerade noch akzeptabel. Die Forderungen der IG BAU waren bereits mit Blick auf den Bau aufgestellt worden und der Einfluss der laufenden Bau-Tarifverhandlungen waren zunehmend spürbar. Mit einer langen Laufzeit erhalten die Betriebe Planungssicherheit und insbesondere die zweite Stufe der Anhebung ist moderat. Die Mindestlöhne sind sogar bis 30. April 2017 festgelegt und auch im Osten wird dabei wieder ein differenzierter Mindestlohn zwischen Gesellen und Helfern geschaffen.“