5. Bayreuther Energierechtstage ziehen Zwischenbilanz der Energiewende

Symbolbild Bildung

Am 20./21. März 2014 veranstaltet die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth die 5. Bayreuther Energierechtstage. Das Thema der Tagung ist ‚Neuausrichtung der deutschen Energieversorgung – Zwischenbilanz der Energiewende‘.

  • Termin: Donnerstag, 20. März 2014, 13.00 – ca. 18.30 Uhr
  • Freitag, 21. März 2014, 9.30 – ca. 13.15 Uhr
  • Ort:Campus der Universität Bayreuth – Gebäude RW I, Hörsaal H 25, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth
  • Weitere Informationen finden Interessierte unter folgendem Link: www.fer.uni-bayreuth.de/de/teaching

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima und die daran anschließende Entscheidung zur beschleunigten Neuausrichtung der deutschen Energieversorgung liegen nun bereits drei Jahre zurück. Nach anfänglichen Verzögerungen hat sich dieser Politikwandel nunmehr auch in Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen niedergeschlagen.

Eine zentrale Rolle kommt hierbei den erneuerbaren Energien zu, deren Ausbau notwendig ist, um den auf absehbare Zeit vollständigen Wegfall der Kernstrom-produktion auffangen zu können. Ihre Förderung wirft zahlreiche Fragen auf. Sie führt u.a. zu steigenden Strompreisen, die für immer mehr Haushalte zu einer deutlich spürbaren Mehrbelastung werden.

Überdies kann die Energiewende nicht nur aus dem Blickwinkel des nationalen Rechts betrachtet werden. „Auch wenn die Mitgliedstaaten ihren Energiemix selbst bestimmen dürfen, sind nationale Fördermechanismen wie das EEG nicht pauschal vom Anwendungsbereich des EU-Rechts ausgenommen“, meint Prof. Dr. Jörg Gundel, Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle für deutsches
und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth. Dies sei zuletzt im Dezember 2013 mit der Eröffnung des Beihilfeverfahrens gegen Deutschland wegen Ausnahmen von der EEG-Umlage deutlich geworden.

Eine weitere durch die Energiewende hervorgerufene Herausforderung war und ist der Netzausbau auf dem Festland, der Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende ist. In der Praxis müssen sich die in Reaktion hierauf geschaffenen gesetzlichen Regelungen wie das NABEG noch bewähren. Ein zusätzliches und bisher noch nicht abschließend gelöstes Problem bildet in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stark dezentralisiert ist, was auch an die bislang weniger beachteten Verteilernetze erhöhte Anforderungen stellt.

Die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht nimmt diese Entwicklungen zum Anlass, die bereits getroffenen Maßnahmen und ihre Wirkungen zu analysieren.

Für die Vorträge konnten namhafte Vertreter aus Wissenschaft (Prof. Dr. Helmut Lecheler, Freie Universität Berlin, Prof. Dr. Rudolf Schüßler, Universität Bayreuth, Prof Dr. Markus Ludwigs, Julius-Maximilians-Universität Würzburg) und Praxis (Peter Franke, Vizepräsident der BNetzA, RA Dr. Boris Scholtka, Scholtka & Partner, Dr. Christian Schneller, TenneT TSO, Dr. Winfried Rasbach, Thüga AG) gewonnen werden.