Jahrmarktsonntag in Forchheim
Jahrmarkt am Sonntag, 09.03.2014, im Bereich des Paradeplatzes, des Straßenstückes südöstlich des Paradeplatzes (von Kreuzung bei der „Alten Wache“ bis zu Foto Brinke), in der Nürnberger Straße vom Paradeplatz bis zur Einmündung der Luitpold- und Schönbornstraße
Die Bevölkerung wird freundlichst auf den Jahrmarktsonntag hingewiesen und gebeten, nicht verkehrswidrig zu parken.
Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden als Kurzparkzone mit Parkscheibe ausgewiesen, die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden.
Vollzug der StVO – Verkehrsregelung in der Innenstadt anlässlich des Jahrmarktes am 09.03.2014
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Forchheim gemäß §§ 44 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.90 zuletzt geändert d. Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490) und 45 Abs. 1, 2 u. 3 StVO vom 16.11.1970 in der derzeit geltenden Fassung folgende
VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG:
1. Nürnberger Straße / Paradeplatz
Die Nürnberger Straße – Teilstück zwischen Paradeplatz und Kreuzung mit Luitpold- und Schönbornstraße sowie das Straßenstück südl. des Paradeplatzes werden am Sonntag, 09.03.14 ab 05.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Ein Rettungsweg von 4 m Breite ist freizuhalten.
Während der Zeit des Jahrmarktes wird auch in der Parkbucht der Nürnberger Straße (Ostseite in Höhe ehem. Arbeitsamt) Halten und Parken nicht gestattet.
2. Paradeplatz
Am Paradeplatz wird in Höhe Mariengruppe eine weitere Zufahrt für Marktfieranten geschaffen.
3. Marktplatz
Auf dem Marktplatz wird am 09.03.14 Kurzparkregelung mit Parkscheibe angeordnet. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden
Der OVF-Linienverkehr fährt die Zentrale Umsteigehaltestelle Paradeplatz nicht an; Ersatzhaltestellen Paradeplatz bei Café Schmitt und gegenüber.
Tiefgarage und Parkhaus Kronengarten sind geöffnet.
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