Einsicht in das Bayreuther Wählerverzeichnis für die Stadtratswahl am 16. März

Stimmberechtigte erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung

Beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306, kann vom 24. bis 28. Februar das Wählerverzeichnis für die Stadtratswahl am 16. März 2014 zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag/Dienstag/Donnerstag, 24./25./27. Februar, von 7.30 Uhr bis 17 Uhr; Mittwoch, 26. Februar, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und Freitag, 28. Februar, von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Beschwerde einlegen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. Februar eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Bayreuth oder durch Briefwahl ausüben, wenn ihm eine Stimmabgabe im Wahlkreis nicht möglich ist. Der Wahlschein kann bis zum 14. März, 15 Uhr, bei der Stadt Bayreuth, Einwohner- und Wahlamt, Luitpoldplatz 13, Zimmer 310, schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden.

Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein einen Stimmzettel für die Stadtratswahl, einen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein, den Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Stadt Bayreuth, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.

Das Einwohner- und Wahlamt macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam. dass aufgrund von Verzögerungen beim Druck der Stimmzettel die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 24. Februar verteilt beziehungsweise verschickt werden können.