Leserbrief: Bebauungsplanverfahren 213 D (Bamberg): Anregungen und Bedenken

leserbrief-symbolbild

Bebauungsplanverfahren 213 D für das Gebiet zwischen Coburger Straße, Memmelsdorfer Straße und Gundelsheimer Straße

Sehr geehrte Damen und Herren!

Grundsätzliches:

Sowohl die Weiterentwicklung bereits erschlossener Innenbereiche als auch der beabsichtigte Bau eines Studierendenwohnheims sind begrüßenswerte Maßnahmen. Selbstverständlich muß eine intensive, die Qualität des Standorts als Lebens- und Aufenthaltsraum auch für die Menschen sichernde Durchgrünung gewährleistet bleiben.

Verkehrliche Erschließung:

Sämtliche Aussagen, den Verkehr betreffend, müssen zusammenfassend wie folgt bewertet werden: Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind wie selbstverständlich angeführt, solche für Fahrräder lediglich für das geplante Wohnheim erwähnt. Die fehlende Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel wird in irreführender Weise beschönigt. Hinsichtlich der Beurteilung der städtischen Sichtweise spricht dies Bände.

Die innenstadt- und bahnhofsnahe Lage sowie die verhältnismäßig kurzen Wege zu universitären Einrichtungen bieten die Möglichkeit, das Gebiet – nicht nur das Wohnheim – mittels der Verkehrsmittel des Umweltverbunds, der intelligenten Vernetzung von Fuß-, Rad-, Bahn- und Busverkehr, nutzergerecht zu erschließen. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Zahl benötigter Kfz-Stellplätze, die zumindest im Neubau zurückhaltend vorzusehen wären.

In kurzer Distanz zum Planungsgebiet fahren Linienbusse vorbei – allerdings nur in der Wegebeziehung Innenstadt – Memmelsdorf, nicht hingegen – als Beispiel – zum Bahnhof. Gerade diese Anbindung wäre für auswärtige Studierende (Wohnheim!) von hoher Relevanz.

Die nächstgelegenen Haltestellen liegen rund 400 (Ottokirche) bzw. 500 m (Hiltnerstraße) Luftlinie (!) entfernt. Als vom Linienbus erschlossen aber gilt ein Gebiet, wenn der Weg zur nächstgelegenen Haltestelle nicht mehr als 300 m beträgt (die Qualität der Erschließung, in welche auch Fahrplantakt, Verknüpfung mit wichtigen Zielen, Reisezeiten u. a. einfließen, ist noch ein anderes Thema). Fazit: Das Planungsgebiet, insbesondere das künftige Studierendenwohnheim, ist nicht (!) durch den öffentlichen Personenverkehr erschlossen.

Die – entgegen rechtlicher und fachlicher Vorgaben meist benutzungspflichtigen, qualitativ und unter Sicherheitsaspekten eher abschreckenden – Radverkehrsanlagen im Umfeld bedürfen selbstredend kurzfristig einer tiefgehenden Überarbeitung. Ungeachtet dessen, muß dem beabsichtigten und künftig weiteren Neubauvorhaben verbindlich vorgegeben werden, ein in Zahl und Qualität attraktives Angebot leicht zugänglicher Fahrradstellplätze zu errichten. Hierbei sind Aspekte sowohl der sozialen Sicherheit, des Diebstahlsschutzes, der Zuwegung, der Art der Unterbringung als auch der Berücksichtigung der Vielfalt möglicher Bauformen und des Zubehörs zu beachten. Die diesbezüglichen Ausführungen der hoffnungslos veralteten städtischen Stellplatzsatzung bieten keine hinreichende Grundlage für eine zeitgemäße Vorgabe.

Wie gering das Fahrrad im Bebauungsplanentwurf geachtet wird, zeigt schon die Formulierung: „Durch die Ausweisung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs nördlich des Sonstigen Sondergebiets für das Studentenwohnheim, wird die fußläufige Anbindung an die Gundelsheimer Straße verbessert.“ Das Fahrrad spielt nicht einmal eine Rolle, wenn ein für dieses Verkehrsmittel vorgesehener Sonderweg angesprochen ist. Für die zu erwartende Wegequalität läßt das nichts Gutes hoffen.

Energie und Wasser:

Die Aussagen zum Umgang mit Regenwasser liegen auf niedrigstem Niveau und entsprechen kaum mehr als den gesetzlichen Mindestbestimmungen. Die Empfehlung, aufgefangenen Niederschlag als Brauchwasser zu nutzen, könnte unverbindlicher nicht formuliert sein. Gewinnung und Nutzung regenerativer Energie sind nicht einmal erwähnt, Nachbesserungen unabdingbar.

Fazit:

Obgleich zentrumsnah gelegen, obgleich geplanter Neubau, fehlt von innovativen Ansätzen jede Spur. Bamberg läuft (nicht erst jetzt) Gefahr, den Anschluß an zeitgemäße Entwicklungen zu verschlafen. Eine Überarbeitung der Planung unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen ist unausweichlich.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig