IHK präsentiert 6-Punkte-Programm zum Breitbandausbau

„Wir müssen die Schockstarre überwinden!“

„Jeder will, kaum einer kann.“ Mit diesen Worten fasst Heribert Trunk, Präsident der IHK für Oberfranken Bayreuth die aktuelle Situation beim Breitbandausbau zusammen. „Für die Unternehmen in Oberfranken sind schnelle Internetverbindungen existentiell. Wir können uns keine weitere Verzögerung leisten.“ Um den Breitbandausbau gezielt voranzutreiben, hat die IHK deshalb konkrete Handlungsvorschläge erarbeitet. „Wir müssen die Schockstarre überwinden!“

„Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Oberfranken hängt vom Zugang zum schnellem Internet ab, egal ob Weltmarktführer oder kleiner Dienstleister“, so der IHK-Präsident. „Die Bayerische Staatsregierung muss die Breitbanderschließung als Infrastrukturaufgabe des Staates anerkennen. So wie im 19. Jahrhundert die Eisenbahn Auslöser für Wachstum und Innovation war, sind es heute die Breitbandautobahnen“, so Trunk. „Nur so bleibt Bayern an der Spitze!“

Das Fördermittelprogramm des Freistaates Bayern sei zwar ein wichtiges Signal gewesen, jedoch in der Praxis kaum anwendbar. „Zu komplex“, so Trunk „Gerade für kleine Flächengemeinden.“ Geplant sind eine vereinfachte Förderung, mehr Mittel und ein verbessertes Beratungsangebot durch Breitbandmanager. Dennoch seien auch in der Gesetzgebung und der Bund-Länder-Regulierung weitere Anpassungen nötig.

„Durch eine Sensibilisierung der Betroffenen und die Nutzung von Synergieeffekten wäre viel erreicht“, so Thomas Zapf, bei der IHK für Oberfranken Ansprechpartner für das Thema Breitband. In sechs konkreten Vorschlägen zeigt die IHK für Oberfranken Bayreuth die dafür dringlichsten Handlungsstränge auf.

Beschleunigung des Breitbandausbaus in Bayern: Sechs konkrete Vorschläge

  1. Bei jeder Planungsmaßnahme müssen Synergieeffekte von vornherein mitbedacht werden. Durch die Nutzung von Synergien mit Baumaßnahmen wie etwa dem Autobahn-, Schienen-, oder Versorgungsnetzausbau, lassen sich bis zu 50 Prozent Kosten einsparen. So können Netze gebaut werden, die sonst nicht wirtschaftlich wären.
  2. Bezirksregierung, Verwaltungsbehörden und Kommunen müssen für das Thema „Kooperation“ sensibilisiert werden und Kompetenzen aufbauen. Entscheidungsträger aus unterschiedlichen Bereichen müssen miteinander in Kontakt treten und zu einer gemeinsamen Gesprächsbasis finden. Erst dadurch können Gemeinschaftsprojekte initiiert und verschiedene Nutzer- und Interessensgruppen miteinander agieren. Regionale Carrier und Stadtwerke, Ver- und Entsorger müssen von Anfang an in regionale Planungsprozesse eingebunden werden.
  3. Der Gesetzgeber muss Instrumente und Rechtsvorschriften zur Deregulierung schaffen, um die Synergien zwischen Energie-, Verkehrs- und Breitbandnetzausbau voll ausschöpfen zu können. Die Bundesnetzagentur verhindert mit ihrer Regulierungspraxis die Hebung von Synergien. So könnten beispielsweise Durchleitungsentgelte der Energieversorger beim Ansetzen der Netzbaukosten reduziert werden, wenn gleichzeitig Leerrohre für Glasfaser mitverlegt würden. Offene Rechtsfragen müssen hier dringend geklärt und die Schaffung von Synergieanreizen zum übergeordneten Leitziel ausgerufen werden. Kooperationen müssen wirtschaftlich reizvoll sein. Dazu gilt es, Anreize zu schaffen. Über eine Verschärfung der Kooperationspflichten auf EU-Ebene gilt es nachzudenken. Die Mitbenutzung von Bestandsanlagen regionaler und überregionaler Versorger und Infrastrukturbesitzer sowie bundes- und landeseigener Netze muss gesetzlich vorgeschrieben und geregelt werden.
  4. Der Breitbandatlas muss zum Dokumentations- und Informationsmedium werden. Die Dokumentation des Maßnahmen-Status Quo, inklusive der Telekommunikationsanbieter muss zwingend vorgeschrieben werden. Daten aus dem Infrastrukturatlas (ISA), diesen gilt es ebenfalls zu modernisieren, inklusive der Dokumentation von Leerrohrkapazitäten und aller Bundeseisenbahntrassen, müssen einfließen. Die Etablierung eines länderübergreifend einheitlichen Standards für Geoinformationssysteme (GIS) ist notwendig. Telekommunikationsunternehmen müssen frühzeitig Kenntnis über Baumaßnahmen und Ausbauprojekte von Bundesverkehrswegen und Bahn erlangen, um hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten zu wahren. Dazu gilt es, ein Planungswerkzeug und Tool für das Leerrohrmanagement, ggf. in den Breitbandatlas oder den Infrastrukturatlas (ISA) zu etablieren.
  5. Mitverlegungsmöglichkeit in Leitungseinrichtungen an Landstraßen muss in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. § 77c TKG greift zu kurz – hier gilt es, die Regulierung zu erweitern. Die Mitnutzung der Teile von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen sowie Eisenbahninfrastruktur durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze muss ausgeweitet und auch Landstraßen müssen mit in die Regulierung aufgenommen werden. Die Gestaltung des Genehmigungsprozesses nach §77c TKG muss länderübergreifend geregelt und entbürokratisiert werden.
  6. Der Ausbau des BackBone-Netzes in Franken muss forciert werden. Durch eine flächenhafte Queererschließung mit zwei zu schaffenden BackBone-Hauptachsen entlang der BAB A70 und A73 sowie der A72 und A93 könnten wesentlich einfacher und kostengünstiger stark unterversorgte Gebiete erreicht werden. Zudem muss BackBone-Ausbau als eigenständiger Punkt staatlich gefördert werden.