Konkurrenz für Bamberger Gärtnerei und Sandkerwa
Immaterielles Kulturerbe: 18 Bewerbungen aus Bayern
Harte Konkurrenz für die „Bamberger Gärtnerei“ und die Sandkerwa im Kampf um die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe: Insgesamt 18 Bewerbungen sind beim bayerischen Kultusministerium eingegangen. Jedes Bundesland kann aber nur zwei Kandidaten für das bundesweite Verzeichnis auswählen. Der Freistaat muss sich bis April entscheiden, wen er ins Rennen schickt. Anschließend wird ein Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission darüber beraten, wer die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe erhält.
„Es geht dabei nicht darum, wer das schönste Brauchtum pflegt“, erläutert Patricia Alberth, Leiterin des Zentrums Welterbe Bamberg. „Es geht vielmehr um die Anerkennung und den Erhalt von gelebten Traditionen auch für nachfolgende Generationen.“ Mit Unterstützung der Stadt Bamberg hatte der Verein Gärtner- und Häckermuseum die „Bamberger Gärtnerei“ als Sammelbegriff für die Gärtnerstadt, die Menschen, die dort leben und arbeiten, die kulturellen Traditionen der Gärtner, deren Bau- und Wohnformen sowie das gärtnerische Brauchtum samt seiner religiösen Dimension, Kleidung und Sprache vorgeschlagen. Zudem hatte die Sandkerwa GmbH die traditionsreiche Kerwa im Bamberger Sandgebiet nominiert.
Neben den beiden Bewerbungen aus Bamberg wurden unter anderem die Passionsspiele Oberammergau, die Landshuter Hochzeit, der Further Drachenstich, die Glasbläser-Kunst aus dem Bayerischen Wald, der Rothenburger Meistertrunk, aber auch die „Genussregion Oberfranken“ vorgeschlagen.
Die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes hat nichts mit dem Welterbe-Status zu tun, wie ihn z.B. die Bamberger Altstadt erhalten hat. Dieser basiert auf dem 1972 verabschiedeten Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, der sogenannten Welterbekonvention. Damit auch das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können sowie kulturelle Ausdrucksformen erhalten bleiben, hat die UNESCO, die Kulturorganisation der Vereinten Nationen, im Jahr 2003 zusätzlich das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ins Leben gerufen.
„Da in Deutschland dieses Abkommen erst im vergangenen Jahr in Kraft trat, stehen wir noch am Anfang des Aufnahmeverfahrens“, informiert Patricia Alberth. „In vielen anderen Ländern ist dieser Prozess bereits in vollem Gange.“ 327 kulturelle Ausdrucksformen, Traditionen und Bräuche aus allen Weltregionen haben bislang die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe erhalten.
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