Bayreuth: Satzung für das neue Sanierungsgebiet "Hammerstatt" ist in Kraft getreten

Sanierungsgebiet "Hammerstatt"

Sanierungsgebiet „Hammerstatt“

Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Dezember-Sitzung die Festlegung des neuen Sanierungsgebietes „Hammerstatt“ beschlossen. In der „Hammerstatt“ liegen städtebauliche Missstände vor. Hier sollen durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen wesentliche Verbesserungen und Umgestaltungen erzielt werden. Das insgesamt etwa 67,6 Hektar umfassende Gebiet wird nunmehr förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Die hierfür erforderliche Satzung ist inzwischen in Kraft getreten. Sie wurde einschließlich des Zuschnitts des neuen Sanierungsgebietes und einer Liste der betroffenen Grundstücke im jüngsten Amtsblatt der Stadt Bayreuth veröffentlicht.

Das Amtsblatt liegt als kostenlose Druckversion beim Bürgerdienst im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, aus. Außerdem kann es unter www.amtsblatt.bayreuth.de im Internet abgerufen werden. Für weitergehende Auskünfte zum neuen Sanierungsgebiet „Hammerstatt“ stehen die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes im Neuen Rathaus. Luitpoldplatz 13, zur Verfügung.